Krank in der Probezeit – Kannst Du gekündigt werden? | cleverklagen
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Probezeit - Kündigung wegen Krankheit

Krank in der Probezeit – Kannst Du gekündigt werden?

Wenn Du wegen einer Krankheit in der Probezeit gekündigt wirst, fühlt sich das einfach ungerecht an. Schließlich ist eine Krankheit nicht Deine Schuld. So hast Du gar nicht erst die Möglichkeit, Dich von Deiner besten Seite zu zeigen. Darf Dein Chef Dich wirklich wegen einer Krankheit kündigen?

1.

Kann ich in der Probezeit wegen Krankheit gekündigt werden?

Ja. Leider haben wir keine guten Nachrichten für Dich: Wenn Du in der Probezeit krank wirst, kann Dein Chef Dich deswegen kündigen.


Allzu viel kannst Du dagegen nicht tun. Denn Du bist in der Probezeit und hast keinen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Dein Chef keinen Grund für Deine Kündigung nennen muss. Das macht ihm die Kündigung in der Probezeit so einfach.

2.

Wer zahlt mir jetzt meinen Lohn?

Wenn Du krank wirst und krankgeschrieben bist, zahlt Dein Chef Dir Deinen Lohn – aber nur, wenn Du bereits seit vier Wochen angestellt bist. In dem Fall bekommst Du Geld – auch in der Probezeit! Sechs Wochen lang muss Dein Chef Dir Dein volles Gehalt zahlen. Das nennt man Lohnfortzahlung.


Lohnfortzahlung bekommst Du aber höchstens bis zu Deinem letzten Arbeitstag. Nach einer Kündigung in der Probezeit bleiben Dir nur noch zwei Wochen in Deinem Job, denn in der Probezeit ist Deine Kündigungsfrist nur zwei Wochen lang. Danach muss Dein Chef Dir Dein Gehalt nicht mehr zahlen.


Danach bekommst Du Krankengeld von der Krankenkasse solange Du krank bist. Das fällt aber kleiner aus als die Lohnfortzahlung. Beim Krankengeld bekommst Du circa 70 Prozent Deines Bruttoeinkommens. Wenn Du wieder gesund bist, kannst Du unter Umständen Arbeitslosengeld bekommen.

Aufgepasst!

Arbeitest Du noch keine vier Wochen für Deinen Chef, bekommst Du bei Krankheit leider nicht Deinen vollen Lohn. Denn Du hast noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. In diesem Fall bekommst Du aber Krankengeld von der Krankenkasse – das sind leider nur 70 Prozent Deines Bruttolohns oder 120,75 Euro am Tag, unabhängig davon, wie hoch Dein Lohn ist. Denn das Krankengeld ist gedeckelt.

3.

Bekomme ich nach der Kündigung Arbeitslosengeld?

Nach einer Kündigung in der Probezeit kannst Du Arbeitslosengeld I (ALG I) bekommen, wenn Du in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate angestellt warst und Sozialabgaben gezahlt hast.


Ansonsten kannst Du Arbeitslosengeld II (auch Bürgergeld genannt) beantragen.

4.

Was kann ich tun, wenn ich in der Probezeit krank werde?

Bist Du in der Probezeit krank, ärgerst Du Dich bestimmt doppelt. Schließlich willst Du in dieser Schnupperphase den besten Eindruck machen. Aber keine Sorge! Ein paar Tage krank zu sein, ist nicht das Ende der Welt. Dein Chef wird Dich nicht gleich kündigen, wenn Du sonst gute Arbeit leistest. Es kostet ihn ja auch Geld, neue Mitarbeiter einzustellen und einzuarbeiten.

Hinweis

Eine Kündigung kannst Du verhindern, wenn Du Dich an das übliche Vorgehen hältst: Krank melden, krankschreiben lassen, gesund werden!


So gehst Du vor, wenn Du in der Probezeit krank wirst:

Melde Dich so früh wie möglich krank!

Wie Du Dich krankmeldest, ist in jedem Unternehmen anders geregelt. Melde Dich auf jeden Fall vor Deinem üblichen Arbeitsbeginn krank. Normalerweise reicht eine E-Mail am Morgen zu Beginn des Arbeitstages. Wenn Du in der Probezeit – vielleicht sogar in Deinen ersten Arbeitstagen bist – solltest Du besser anrufen. Das ist persönlicher und zeigt Deinem Chef, dass Du nicht einfach blau machst.

Lass Dir von Deinem Arzt ein Attest ausstellen!

Meistens musst Du die Krankschreibung spätestens am dritten Tag Deiner Krankheit einreichen. In der Probezeit solltest Du das so schnell wie möglich machen. Geh am besten noch am selben Tag zum Arzt. Wenn Du noch nicht einschätzen kannst, wie lange Du tatsächlich ausfällst, sag das Deinem Chef. Reiche dann pünktlich Deine Folgebescheinigung ein.

Achte auf Deine Gesundheit!

Vermeide Stress und ruhe Dich gut aus, damit Du schnell wieder gesund bist.

Zeig Dich auf der Arbeit von der besten Seite!

Wenn Du wieder gesund bist, gib einfach etwas mehr Gas! Zeig Deinem Chef, dass Du Lust auf den Job hast und erledige Deine Aufgaben nach der Krankheit am besten noch etwas gründlicher!

Fazit

In der Probezeit kannst Du wegen Krankheit gekündigt werden. Du hast noch keinen Kündigungsschutz. Dein Chef muss jedoch die zweiwöchige Kündigungsfrist einhalten! Melde Dich im Krankheitsfall frühzeitig, lass Dich krankschreiben und zeig nach Deiner Rückkehr vollen Einsatz. So kannst Du Deine Chancen auf eine langfristige Anstellung verbessern!

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