Wie lang ist die Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag?

Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Du keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast und nichts anderes vereinbart wurde, gelten die “gesetzlichen Mindestkündigungsfristen”.
- Wenn Du selbst kündigst, hast Du eine Kündigungsfrist von 28 Tagen (vier Wochen) bis zum 15. oder letzten Tag des Monats.
- Wenn Dein Chef kündigt, verlängert sich die Frist, je länger Du bei ihm arbeitest. Sie beträgt mindestens vier Wochen.
- In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Für Dich und Deinen Chef.
In diesem Ratgeber
1
Dein Chef kündigt Dir? Das ist die Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag!
2
Wie ist die Kündigungsfrist bei einem Minijob ohne Vertrag?
3
Wie ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
4
Du willst selbst kündigen? So lange ist Deine Kündigungsfrist!
Kein schriftlicher Arbeitsvertrag – nur mündliche Absprachen? Kein Problem! Es gibt auch ohne schriftliche Vereinbarung gesetzliche Kündigungsfristen. Die Länge der Frist unterscheidet sich, je nachdem, ob Du selbst kündigst oder gekündigt wirst.
Gekündigt worden? Wir helfen Dir auch ohne Arbeitsvertrag!
1.
Dein Chef kündigt Dir? Das ist die Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag!
Auch ohne Arbeitsvertrag muss sich Dein Chef an die gesetzlichen Regeln halten. Er muss die Kündigungsfrist einhalten. Diese gesetzliche Frist wird länger, je länger Du im Job bist.
Für Deinen Chef gelten diese Fristen:
| Wie lange hast Du bei ihm gearbeitet? | Kündigungsfrist |
|---|---|
| bis 6 Monate | 2 Wochen |
| 7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende |
| 2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Monats |
| 5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Monats |
| 8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Monats |
| 10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Monats |
| 12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Monats |
| 15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Monats |
| 20 Jahre | 7 Monate zum Ende des Monats |
Wenn Dein Chef diese Frist nicht einhält, solltest Du Dich wehren. Ob mit oder ohne Vertrag – die Fristen sind gesetzlich festgelegt. Wir helfen Dir gerne. Melde Dich hier für eine kostenfreie Beratung durch einen unserer Partneranwälte an!
Gerade wenn Du schon länger dabei bist, solltest Du allerdings auf einen schriftlichen Vertrag bestehen. Nur so kannst Du Ansprüche, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen, auch wirklich nachweisen.
Aufgepasst!
Wenn Du keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, kann es bei Kündigungen schnell zum Streit kommen. Dein Chef kann versuchen, Dich komplett ohne Frist zu kündigen, oder mit einer viel kürzeren Frist gehen lassen. Wenn Du eine Abfindung haben oder gegen die Kündigung klagen möchtest, geht das nur, wenn Du Deine Anstellung beweisen kannst. Willst Du mehr darüber wissen, wie Du Deine Anstellung beweist? Schau dafür gerne in diesen Artikel von uns rein.
2.
Wie ist die Kündigungsfrist bei einem Minijob ohne Vertrag?
Für Minijobs (früher 450-Euro-Job oder 520-Euro-Job, jetzt 538 Euro) ohne Vertrag gilt genau das Gleiche wie für eine Vollzeitstelle. Dein Chef kann Dich nicht einfach von heute auf morgen entlassen. Ebenso wenig kannst Du einfach so abhauen. Es bleibt dabei: vier Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder zum Monatsende.
Hol Dir Deine kostenfreie Beratung vom Anwalt!
Unsere Partneranwält:innen prüfen kostenfrei, ob Deine Kündigung angreifbar ist – und holen für Dich eine Abfindung oder offene Lohnansprüche raus. Meld Dich für den Beratungstermin am Telefon einfach an:
3.
Wie ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Du bist noch in der Probezeit? Dann können Du und Dein Chef jeweils mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Übrigens: Die Probezeit selbst darf höchstens sechs Monate lang sein. Wenn Dein Chef etwas anderes behauptet, solltest Du hellhörig werden und aufpassen. Falls das passiert, melde Dich gerne bei cleverklagen. Unsere erfahrenen Anwälte wissen genau, was zu tun ist!
4.
Du willst selbst kündigen? So lange ist Deine Kündigungsfrist!
Du willst selbst kündigen? Ohne schriftlichen Vertrag hast Du eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Das sind genau 28 Tage. Du kannst zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen. Alles dazu kannst Du in unserem Artikel nachlesen.
Beispiel
Wenn Du zum 15. November den Job aufhören willst, dann musst Du spätestens am 18. Oktober Deine Kündigung einreichen. Das bedeutet: 28 Tage vor dem 15. November. Gibst Du die Kündigung jetzt aber am 21. Oktober ab, verlängert sich die Frist bis zum Monatsende. Das ist dann der 30. November.
Falls Du noch in der Probezeit bist, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf knackige 14 Tage. Keine Probezeit? Dann bleibt es leider bei den vier Wochen zum 15. oder Monatsende.
Fazit
Wie Du siehst, gibt es Kündigungsfristen, auch wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt. Wenn Dein Chef Dich kündigt oder Dir einfach kein Geld mehr zahlt, kannst Du Dich wehren. Melde Dich bei cleverklagen für ein kostenfreies Beratungsgespräch. Unsere erfahrenen Anwälte wissen, was zu tun ist!
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