Krankschreibung nach Kündigung? Alles was Du wissen musst! | cleverklagen
Ratgeber

Nach Kündigung krankschreiben lassen

Krankschreibung nach Kündigung? Alles was Du wissen musst!

Egal ob Du gekündigt wurdest oder selbst gekündigt hast: eine Kündigung ist eine Belastung und bringt Bauchschmerzen und schlaflose Nächte mit sich. Wenn Du Dich im Anschluss an die Kündigung krankschreiben lassen möchtest, bist Du damit nicht allein. Du solltest aber einige Dinge beachten, damit Deine Krankschreibung nicht angezweifelt werden kann.

1.

Was muss ich zur Krankschreibung wissen?

Mit einer Krankschreibung (einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz: AU) beweist Du Deinem Chef, dass Du auch wirklich krank bist. Sie ist Deine Versicherung dafürr, dass Du weiterhin an Dein Gehalt kommst. Wichtig ist hier, dass Du mit dem Arztbesuch keine Zeit verlierst. Spätestens am dritten Tag Deiner Krankheit musst Du Deinem Chef eine Krankschreibung vorlegen.


Übrigens: Wenn Deine Kündigung noch nicht so lange her ist, kannst Du Dich wehren. Du kannst die Kündigung mit Hilfe eines Anwalts angreifen. Dann bekommst Du Deine Stelle zurück – oder eine saftige Abfindung! Melde Dich hier für eine kostenfreie Beratung durch unsere Partneranwälte an. SIe hören sich Deine Situation an und geben Dir individuelle Tipps
Eine Krankschreibung vom Arzt gilt normalerweise als glaubwürdig. Reichst Du sie pünktlich ein, kann und wird Dein Arbeitgeber nicht anzweifeln, dass Du tatsächlich krank bist.


Vorsicht bei telefonischen Krankschreibungen: Im Normalfall sind diese zwar ausreichend. Vor einem Gericht könnten telefonische Krankschreibungen aber weniger glaubhaft sein, als persönlich ausgestellte. Geh lieber persönlich zum Arzt.


Und klar sollte sein: Wenn Du während deiner Krankschreibung von Kollegen auf Partys gesehen wirst oder Fotos aus dem Urlaub postest, kann das auch Dein Arbeitgeber mitbekommen.

Deine Diagnose geht Deinen Chef nichts an

Dein Arbeitgeber muss keine näheren Details zu Deiner Krankheit wissen. Du bist nicht verpflichtet, ihm zu sagen, woran Du erkrankt bist. Auf Deiner Krankschreibung ist Deine Diagnose nicht vermerkt. Nur die Krankenkasse wird über den Grund Deiner Krankheit informiert. Dein Chef hingegen nur darüber, dass Du krank bist und wie lange Du nicht arbeiten kannst.

2.

Wie muss meine Krankschreibung aussehen?

Deine Krankschreibung darf keine Zweifel an Deiner Krankheit aufkommen lassen. Sie sollte auf keinen Fall passgenau auf die Tage datiert sein, die Du eigentlich noch arbeiten müsstest.


Die Krankschreibung vom Arzt hat nämlich Grenzen: Fällt Deine Krankschreibung passgenau auf den Zeitraum zwischen der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses, können Zweifel aufkommen, ob Du tatsächlich krank bist. Auch wenn das Ende der Krankschreibung wenige Tage vor oder nach dem Ende der Kündigungsfrist liegt, kann das verdächtig sein. Deshalb solltest Du das, wenn möglich, vermeiden.


Das Bundesarbeitsgericht hat in einem solchen Fall schon zugunsten des Arbeitgebers entschieden:

Was war passiert?

Eine Arbeitnehmerin hat ihren Job gekündigt. Zusammen mit ihrer Kündigung legte sie ihrem Chef eine Krankschreibung vor, die exakt auf den Tag der Kündigung bis hin zum letzten Arbeitstag fiel. Das erschien dem Arbeitgeber verdächtig und er setzte ihre Lohnzahlungen aus. Die Arbeitnehmerin verklagte den Arbeitgeber auf Zahlung des Lohns. Ohne Erfolg. Das Gericht war der Auffassung, dass die Arbeitnehmerin nicht ausreichend nachweisen konnte, dass sie tatsächlich krank war (Urteil vom 08.09.2021, 5 AZR 149/21).

Achtung!

Achte darauf, dass Deine Krankschreibung sich nicht exakt mit der verbleibenden Kündigungsfrist deckt!

3.

Welche Nachteile drohen Dir bei Krankschreibung nach Kündigung?

Dein Arbeitgeber kann Deine Krankheit anzweifeln, wenn die Dauer Deiner Krankheit sich genau mit der verbleibenden Kündigungsfrist deckt. Und das ist nicht gut für Dich. Dir drohen dadurch erhebliche Nachteile.

Du kannst eine fristlose Kündigung erhalten!

Wenn Dein Chef vermutet, dass Du Deine Krankheit nur vorgibst, kann er Dich fristlos kündigen. Damit ist Dein Arbeitsverhältnis sofort beendet und Dein Arbeitgeber ist nicht mehr verpflichtet, Dir Lohn zu zahlen.


Da kommst Du leider nicht so einfach wieder raus. Du müsstest dann erstmal gegen die fristlose Kündigung vorgehen, damit Du weiter Deinen Lohn bekommst. Dies macht man mit der sogenannten Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Wie genau Du vorgehst, wenn Du nach einer Krankschreibung fristlos gekündigt wurdest, kannst Du hier nachlesen.

Dein Arbeitszeugnis könnte schlechter ausfallen!

Manche Arbeitgeber weigern sich, ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn sie den Verdacht haben, dass der Arbeitnehmer eine Krankheit nur vortäuscht. Oft fallen Arbeitszeugnisse auch schlechter aus als eigentlich angemessen. In beiden Fällen solltest Du erstmal versuchen, persönlich mit Deinem Chef zu sprechen. Wenn das nichts hilft, kann aber auch eine Zeugnisklage sinnvoll sein.

cleverklagen hilft Dir weiter!

Sich krankschreiben zu lassen, ist grundsätzlich auch nach einer Kündigung kein Verbrechen. Wichtig ist nur, dass Deine Krankschreibung pünktlich vorliegt und nicht exakt in den Zeitraum Deiner verbleibenden Arbeitszeit fällt.


Sollte Dein Chef Dich dennoch fristlos kündigen oder Deine Lohnzahlungen trotz Krankschreibung aussetzen, kannst Du mit einer Klage dagegen vorgehen. Mit einem erfahrenen Partner an Deiner Seite sind Deine Chancen um ein Vielfaches höher! Unsere Partneranwälte sind auf Arbeitsrecht spezialisiert und wissen genau, was in solchen Fällen zu tun ist. Nimm ein kostenloses Erstgespräch in Anspruch, in dem wir Deine Situation genau einschätzen und Dein Anliegen gemeinsam durchgehen. So kannst Du Deinem Arbeitgeber auf Augenhöhe begegnen.

Wir nutzen Cookies

Cookies werden für die Personalisierung von Anzeigen verwendet. Durch Klicken auf 'Alle Erlauben' bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie Kategorien

Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.

Notwendig

>

Präferenzen

>

Statistik

>

Marketing

>

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.

Notwendig

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Präferenzen

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Statistik

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Marketing

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.