Darf Dein Chef Dich während einer Krankschreibung fristlos kündigen? | cleverklagen
Ratgeber

Krankschreibung – Fristlose Kündigung

Darf Dein Chef Dich während einer Krankschreibung fristlos kündigen?

Du bist krank und hast Deine Krankschreibung pünktlich eingereicht. Doch Dein Chef glaubt trotzdem, dass Du blau machst. Deswegen hat er Dich fristlos gekündigt. Darf er das? Wir beantworten Deine Fragen rund um fristlose Kündigungen nach einer Krankschreibung.

1.

Kann ich während einer Krankschreibung fristlos gekündigt werden?

Ja, während einer Krankschreibung kann Dein Chef Dich fristlos kündigen. Deine Krankheit schützt Dich nicht vor einer Kündigung. Aber: Er braucht einen triftigen Grund. Klassischerweise vermutet Dein Arbeitgeber, dass Du gar nicht wirklich krank bist. Wenn er nachweisen kann, dass Du die Krankheit vortäuschst, darf er Dir fristlos kündigen.


Es gibt auch andere Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Zum Beispiel, wenn Du zum Beispiel im Büro einen Kollegen körperlich angreifst. Oder wenn Du im Büro Gegenstände klaust.


Wenn Du während Deiner Krankheit eine fristlose Kündigung erhalten hast: Hol Dir Hilfe! Unsere Partneranwälte haben schon unzähligen Arbeitnehmern ihre Jobs zurückgeholt, oder Abfindungen erkämpft. Sie beraten Dich gerne kostenlos. Am Telefon – und ganz unverbindlich. Vereinbare hier Deinen Rückruf.

Achtung

Zwischen dem Kündigungsgrund (zum Beispiel der vorgetäuschten Krankheit) und der Kündigung dürfen höchstens zwei Wochen liegen. Danach darf Dein Chef Dich nicht mehr aus diesem Grund fristlos kündigen.

2.

Kann mir wegen meiner Krankheit fristlos gekündigt werden?

Nein, Dein Chef darf Dir nicht wegen Deiner Krankheit fristlos kündigen. Wenn Du ständig fehlst und der Betrieb darunter leidet, kann Dein Chef zu einer “normalen” Kündigung greifen. Nicht aber zu einer fristlosen. In unserem Artikel “Kündigung wegen Krankheit: Ist das erlaubt?” kannst Du nachlesen, wann Du wegen Krankheit gekündigt werden kannst.


Anders ist es, wenn Dein Chef vermutet, dass Du gar nicht krank bist. Er wirft Dir vor, blau zu machen, um ein paar freie Tage zu ergattern? Wenn er das nachweisen kann, dann darf er Dir fristlos kündigen. Es ist allerdings sehr schwer für ihn, zu beweisen, dass Du nicht ernsthaft krank bist. Mehr Informationen findest Du weiter unten im Artikel.

3.

Aus welchen Gründen kann mir während der Krankheit fristlos gekündigt werden?

“Einfach so” kann Dein Chef Dich nicht fristlos kündigen. Er braucht einen wirklich schlimmen Grund. Aus diesen Gründen kannst Du auch während der Krankschreibung fristlos gekündigt werden:

Vor Deiner Krankheit hast Du Dir einen schweren Fehltritt geleistet.

Du hast auf der Arbeit ordentlich was verbockt. Kurz darauf bist Du krank geworden. Dein Chef hat Dich während der Krankheit fristlos gekündigt. Das geht, wenn Dein Chef Dir nach Deinem Fehlverhalten einfach nicht mehr vertrauen kann. Zum Beispiel bei Diebstahl, Mobbing, Drogenkonsum oder kompletter Arbeitsverweigerung. Mehr Gründe für eine fristlose Kündigung findest Du in unserem Artikel zum Thema.

Dein Chef glaubt Dir nicht, dass Du krank bist.

Wenn Dein Chef Zweifel hat und Dich fristlos kündigen will, muss er beweisen, dass Du gar nicht richtig krank bist. Nur, wenn er das ausreichend belegen kann, kann er Dich fristlos kündigen.

Du täuscht vor, krank zu sein.

Wenn Du blau machst, ist das ein berechtigter Grund für eine fristlose Kündigung. Dein Chef muss seine Zweifel aber erstmal mit handfesten Beweisen untermauern. Es wird schwer für ihn, gegen Dein Attest vom Arzt anzugehen.

Du wirst während der Krankschreibung draußen angetroffen.

Das Haus zu verlassen, ist während einer Krankschreibung nicht verboten. Du kannst all das tun, was Deine Gesundheit erlaubt. Mit einem gebrochenen Arm oder einer Depression kannst Du zum Beispiel ins Kino gehen. Wenn Du mit einer Grippe auf der Tanzfläche gesehen wirst, ist das nicht so einfach zu rechtfertigen. Das kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, wenn Dein Chef noch mehr Beweise dafür hat, dass Du nicht wirklich krank bist.


Trotzdem hat Dein Chef hier nicht einfach freie Hand für die fristlose Kündigung. Deine Krankschreibung hat nämlich eine hohe Aussagekraft, gegen die Dein Chef schwere Geschütze auffahren muss.

Du hast Deinem Chef angedroht, Dich krankzumelden. Daraufhin wurdest Du fristlos gekündigt.

Mit so einer Aussage machst Du Deinem Chef das Spiel leicht. Denn dann ist klar, dass Du bloß blau machst. Ob die fristlose Kündigung Deines Chefs dann gültig ist, hängt vom Einzelfall ab.

Du hast Dein Attest gefälscht.

Eine Krankschreibung zu fälschen ist eine Straftat. Wenn das ans Licht kommt, kannst Du fristlos gekündigt werden.

Du legst Dein Attest ständig zu spät vor.

Bei Krankheit hast Du drei Tage Zeit, ein Attest vom Arzt einzureichen. Wenn Du es zu spät abgibst, wird Dein Chef Deine Fehltage als unentschuldigt ansehen. Trotzdem kannst Du nicht direkt fristlos gekündigt werden. Vorher muss Dein Chef Dich abmahnen.

4.

Kann ich mich gegen die Kündigung wehren?

Wenn Du fristlos gekündigt wirst, heißt das noch lange nicht, dass die Kündigung auch gültig ist. Du kannst Dich wehren! Das machst Du mit einer Kündigungsschutzklage. Ab dem Erhalt der Kündigung hast Du aber nur drei Wochen Zeit für eine Klage. Wenn Du Dich wehrst, schaut ein Gericht sich die Kündigung genau an. Es bewertet, ob Dein Verhalten wirklich so schlimm war, dass es eine fristlose Kündigung rechtfertigt.


Oft kommt Dein Chef dann nicht mit seiner Kündigung durch! Daher solltest Du Deine fristlose Kündigung prüfen lassen. Das geht am besten mit einem Anwalt. Bei cleverklagen haben wir top Anwälte für Arbeitsrecht für Dich rausgesucht. Meld Dich noch heute an – für ein kostenloses Beratungsgespräch!

5.

Warum sollte ich mich gegen die Kündigung wehren?

So eine fristlose Kündigung ist nicht ohne: von heute auf morgen bekommst Du kein Gehalt und die Arbeitsagentur will Dir kein ALG zahlen! Deswegen lohnt sich eine Klage. Denn so kannst Du die Folgen abfedern und vielleicht sogar eine Abfindung kassieren!

Arbeitslosengeld: Du bekommst keine Sperre

Nach einer Kündigung bist Du meistens auf Arbeitslosengeld angewiesen. Bei einer fristlosen Kündigung bekommst Du aber für drei Monate eine Sperre. Deswegen solltest Du versuchen, die fristlose Kündigung aus der Welt zu schaffen. Dann kriegst Du keine Sperre.

Dein Chef muss Dir Lohn nachzahlen.

Mit einer gewonnenen Klage ist die fristlose Kündigung ungültig. Das bedeutet, dass Du noch weiter angestellt bist und Dein Chef Dir jetzt Lohn nachzahlen muss.

Du bekommst eventuell eine Abfindung

Entweder Du gewinnst die Klage und das Gericht verdonnert Deinen Chef dazu, Dir eine Abfindung zu zahlen. Oder Du nimmst die Klage schon vor einer Verhandlung zurück, weil Dein Chef Dir von selbst eine Abfindung anbietet.

Wir von cleverklagen helfen Dir dabei, bei einer Abfindung die höchstmögliche Summe rauszuholen. Melde Dich hier für ein kostenloses Beratungsgespräch an – Du bekommst zu Deinem Wunschtermin einen Rückruf.

Fazit

Du kannst zwar während einer Krankschreibung fristlos gekündigt werden, aber dafür braucht Dein Chef einen wirklich guten Grund. Deine Krankheit zählt nicht dazu. Eine fristlose Kündigung muss hohe Hürden überwinden. Aus diesem Grund solltest Du die Kündigung immer prüfen lassen! Wenn Du sie aus der Welt schaffst, bekommst Du direkt Arbeitslosengeld oder sogar eine Abfindung. Bei cleverklagen sind wir auf genau solche Fälle spezialisiert. Melde Dich hier für eine telefonische Beratung durch unsere Partneranwälte an. Das Beratungsgespräch ist bei uns immer kostenlos.

Wir nutzen Cookies

Cookies werden für die Personalisierung von Anzeigen verwendet. Durch Klicken auf 'Alle Erlauben' bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie Kategorien

Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.

Notwendig

>

Präferenzen

>

Statistik

>

Marketing

>

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.

Notwendig

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Präferenzen

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Statistik

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Marketing

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.