Aufhebungsvertrag in der Probezeit – Lohnt er sich für Dich?

Das Wichtigste in Kürze
-
Mit einem Aufhebungsvertrag können Du und Dein Chef euer Arbeitsverhältnis beenden, ohne die Kündigungsfrist zu beachten. Du kannst also früher raus!
-
In einem Aufhebungsvertrag könnt ihr gemeinsam bestimmen, zu welchen Bedingungen Du die Firma verlässt. Das kann große Vorteile haben.
-
Wenn Dein Chef Dir von sich aus einen Aufhebungsvertrag anbietet, möchte er meist Deine Probezeit künstlich verlängern. So kann er Dein Können noch länger testen.
In diesem Ratgeber
1
Warum einen Aufhebungsvertrag in der Probezeit abschließen?
2
Welche Nachteile bringt mir ein Aufhebungsvertrag in der Probezeit?
3
Deine Probezeit mit einem Aufhebungsvertrag verlängern – wie funktioniert das?
4
Wie wirkt sich ein Aufhebungsvertrag in der Probezeit auf mein Arbeitslosengeld aus?
In der Probezeit kannst Du herausfinden, ob Du und Dein Arbeitgeber zusammenpassen. Solltet ihr nicht zusammenpassen, kannst Du einen Aufhebungsvertrag nutzen: Zum Beispiel, um einer Kündigung zuvorzukommen oder Deinen Job sofort zu beenden – ohne Kündigungsfrist. Aber auch Dein Chef kann sich den Aufhebungsvertrag zunutze machen und damit sogar Deine Probezeit künstlich verlängern – what?!
In diesem Artikel erklären wir Dir alle Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages in der Probezeit!
1.
Warum einen Aufhebungsvertrag in der Probezeit abschließen?
Ein Aufhebungsvertrag in der Probezeit kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Wir zeigen Dir, wie Du ihn für Dich nutzen kannst:
Du willst von heute auf morgen aus Deinem Job raus?
Mit einem Aufhebungsvertrag kannst Du die Kündigungsfrist umgehen. Normalerweise beträgt diese in der Probezeit zwei Wochen. Aber mit dem Vertrag kannst Du Dich sofort von Deinem Chef trennen. Das ist hilfreich, wenn Du sofort aufhören möchtest oder eine bessere Stelle angeboten bekommen hast und dort direkt einsteigen kannst. Aber Achtung: Du solltest die Frist nur umgehen, wenn Du etwas Neues in Aussicht hast. Denn Du kannst Probleme mit dem Arbeitslosengeld bekommen. Mehr dazu hier.
Der Aufhebungsvertrag kann Deine Probezeit “verlängern”.
Vor dem Ende Deiner Probezeit muss Dein Chef sich entscheiden: stellt er Dich ein oder lässt er Dich gehen? Wenn er diese Entscheidung hinauszögern will, kann er einen Aufhebungsvertrag für sich nutzen. Wie genau die Verlängerung der Probezeit funktioniert, kannst Du weiter unten nachlesen.
2.
Welche Nachteile bringt mir ein Aufhebungsvertrag in der Probezeit?
Ein Aufhebungsvertrag in der Probezeit kann sich für Dich lohnen. Er birgt aber auch Risiken – vor allem für das Arbeitslosengeld.
Dir droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld!
Wenn Du Deinen Job mit einem Aufhebungsvertrag beendest, droht Dir eine Sperrzeit. Konkret bedeutet das, dass Du bis zu drei Monate kein Arbeitslosengeld bekommst. Denn die Arbeitsagentur meint, Du hast “selbst Schuld” an Deiner Arbeitslosigkeit. Es hat Dich ja niemand gezwungen, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Allerdings kannst Du die Sperre umgehen: Wenn Du beweisen kannst, dass Du einen wirklich wichtigen Grund für die Unterzeichnung hattest!
Umgehe die Kündigungsfrist nur, wenn Du schon einen neuen Job in Aussicht hast!
Wenn Du mit dem Vertrag Deine Kündigungsfrist umgehst, droht Dir relativ sicher eine Sperre. Daher empfehlen wir: Bleib bei Deiner Kündigungsfrist, wenn Du noch keinen neuen Job in Aussicht hast. Weiter unten kannst Du im Detail nachlesen, welche Folgen der Vertrag für Dein Arbeitslosengeld hat!
3.
Deine Probezeit mit einem Aufhebungsvertrag verlängern – wie funktioniert das?
Die Probezeit wendet sich dem Ende zu – aber Dein Chef ist noch nicht sicher, ob Du ins Unternehmen passt? Vielleicht warst Du lange krank und konntest Dich gar nicht richtig beweisen. Er möchte Dich noch etwas länger testen.
Ihr schließt einen Aufhebungsvertrag ab und legt euch auf einen Tag in der Zukunft fest, an dem Deine Anstellung endet. Zum Beispiel drei Monate nach Unterzeichnung des Vertrags. Diese Vereinbarung ist bindend und Deine Anstellung endet an dem abgemachten Tag. Dann stellt Dein Chef Dich entweder wieder ein oder Du musst trotz der ungewöhnlich langen Probezeit gehen. Mit diesem Risiko musst Du also rechnen, wenn Du Dich auf den Deal einlässt.
Aufgepasst
Die “verlängerte Probezeit” muss zeitlich im Rahmen sein. Bis zu vier Monate sind in Ordnung.
Der Begriff “Verlängerung” ist etwas irreführend. Du hast im Vertrag unterschrieben, dass Du an einem bestimmten Tag aufhörst zu arbeiten. Tatsächlich hast Du damit ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen. Das endet einfach an dem ausgemachten Tag – Du oder Dein Chef müssen nichts mehr tun. Im Gegenzug sichert Dein Chef Dir im Aufhebungsvertrag zu, dass er Dich bei guter Arbeit wieder einstellt. Ob er Dir den Job bei guter Arbeit auch tatsächlich gibt, sei dahingestellt. Wenn Du den Job nicht bekommst, ist es schwierig, etwas zu machen.
Bist Du bei einer verlängerten Probezeit vor einer Kündigung geschützt?
Ja! Nach sechs Monaten im Betrieb bist Du vor Kündigungen geschützt – egal ob Du Deine Probezeit “verlängert” hast. Wenn im Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter arbeiten, hast Du Kündigungsschutz. Dann braucht Dein Chef für Deine Kündigung einen guten Grund und Du kannst Du gegen die Kündigung klagen.
Was bedeutet das konkret? Ein Beispiel:
Arnold hat einen neuen Job angefangen – mit einer Probezeit von drei Monaten. Kurz vor dem Ende der Probezeit bietet sein Chef ihm einen Aufhebungsvertrag an, um die Probezeit um vier Monate zu verlängern. Seine Anstellung ist also befristet und endet nach sieben Monaten in der Firma. Das hat er im Aufhebungsvertrag unterschrieben – unter der Bedingung, dass er bei guter Arbeit angestellt wird. Nach sechs Monaten in der Firma steht ihm Kündigungsschutz zu. Das heißt, dass er im siebten Monat vor einer Kündigung geschützt ist. Sein Chef kann ihn nur mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen. Außerdem muss er für seine Kündigung einen Grund angeben und Arnold kann gegen die Kündigung vor einem Gericht klagen. Arnold sichert sich den Job und wird nach dem siebten Monat direkt wieder eingestellt. Dann hat er trotz des “neuen” Arbeitsverhältnisses direkt Kündigungsschutz. Er hat ja schon sieben Monate für seinen Chef gearbeitet.
4.
Wie wirkt sich ein Aufhebungsvertrag in der Probezeit auf mein Arbeitslosengeld aus?
Wenn Du die Kündigungsfrist umgehst…
Wenn Du die Kündigungsfrist mit dem Aufhebungsvertrag verkürzt, kriegst Du sicher eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Bei einer Sperre werden Dir bis zu drei Monate von Deinem Arbeitslosengeld gestrichen.
Daher empfehlen wir Dir, dass Du die Kündigungsfrist einhältst. Außer Du hast im Anschluss einen direkt einen neuen Job. Mehr dazu, wie Du eine Sperrzeit vermeidest, kannst Du hier nachlesen!
Wenn Du die verlängerte Probezeit nicht bestehst…
Wenn Du Deine Probezeit mit dem Aufhebungsvertrag verlängerst und die Probezeit dann nicht besteht, musst Du Dir keine Sorgen machen. Eine Sperrzeit droht Dir normalerweise nicht. Die Arbeitsagentur sieht ein, dass Du den Vertrag unterschrieben hast, um eine Kündigung zu vermeiden. Statt einer Kündigung hast Du Deine Probezeit verlängert. Außerdem hat Dein Chef Dir schwarz-auf-weiß versichert, dass er Dich übernimmt, wenn Du ihn in der Verlängerung überzeugst. Eine Sperrzeit bleibt Dir so in der Regel trotz Aufhebungsvertrag erspart.
Da die Arbeitsagentur immer von Fall zu Fall entscheidet, solltest Du auf Nummer sicher gehen. Sprich immer mit einem Anwalt, bevor Du unterschreibst. So kannst Du das Risiko einer Sperre ausschließen. Wir von cleverklagen helfen Dir dabei! Melde Dich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch.
Fazit
In der Probezeit kann ein Aufhebungsvertrag für Dich eine super Sache sein. Wenn Du sowieso keine Lust auf den Job hast, kannst Du mithilfe des Vertrags direkt aussteigen. Im Gegenteil kannst Du mit dem Vertrag aber auch Deine Probezeit verlängern. So hast Du mehr Zeit zu beweisen, was in Dir steckt.
Es lauern aber auch Risiken, vor allem für das Arbeitslosengeld. Damit Du Dir Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verbaust, empfehlen wir Dir: Hol Dir einen Anwalt! Wir von cleverklagen können Dich bei den Verhandlungen begleiten. Zusammen formulieren wir einen bombenfesten Aufhebungsvertrag. Meld Dich noch heute für ein kostenfreies Beratungsgespräch an. So begegnest Du Deinem Chef auf Augenhöhe!
Cookie Kategorien
Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.
Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.
Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).
Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.
Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.