Arbeitsamt, ALG, Sperrzeit | cleverklagen

Arbeitsamt, ALG, Sperrzeit

Meistens muss man sich mit der Agentur für Arbeit auseinandersetzen, wenn man seinen Job verlässt.


Gerade im Hinblick auf das Arbeitslosengeld I und eine mögliche Sperrfrist, stellen sich dann viele Fragen.


Vor allem vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag werden die Weichen gestellt, um eine Sperrzeit zu verhindern.


Aber auch wenn das Arbeitsamt schon eine Sperrfrist verhängt hat, kann man noch etwas tun. Denn viele Bescheide sind fehlerhaft.


Unsere Anwälte wissen genau, wie Du eine Sperrfrist vermeiden kannst. Lass Dich beraten und sicher Dir Dein volles Arbeitslosengeld.

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