Mutterschaftsgeld: Alles was Du wissen musst! | cleverklagen
Ratgeber

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld: Alles was Du wissen musst!

Als hochschwangere oder frisch gebackene Mutter noch die Brötchen verdienen? Ja, aber bitte ohne Arbeit! Dafür gibt es das Mutterschaftsgeld.


Wie Du das Mutterschaftsgeld beantragst, wie viel Geld Du bekommst und wie lange: all das erklären wir Dir in diesem Artikel.

1.

Was ist Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld ist finanzielle Hilfe für Frauen, die schwanger sind oder grad ein Baby bekommen haben. Du kriegst vor und nach der Geburt weiterhin Deinen Lohn oder Arbeitslosengeld I, obwohl Du Dich voll und ganz auf Deine Schwangerschaft beziehungsweise Dein Neugeborenes konzentrierst. Arbeiten musst Du in dieser Zeit nicht. In der Regel ist das Mutterschaftsgeld genauso hoch wie Dein normales Netto-Gehalt.


Es ist Teil des Mutterschutzgesetzes, einem Paket an Schutzmaßnahmen, das Dich als berufstätige Mutter unterstützt.

Übrigens!

Wenn Du im Kalenderjahr mehr als 410 € Mutterschaftsgeld bekommst, musst Du für dieses Jahr eine Steuererklärung abgeben – und das Mutterschaftsgeld dort eintragen

2.

Wann habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Als werdende Mutter steht Dir Mutterschaftsgeld zu, wenn Du diese drei Voraussetzungen erfüllst:

Du bist angestellt oder bekommst Arbeitslosengeld I

Als Bürgergeldempfängerin bekommst Du kein Mutterschaftsgeld. Dafür wird bei einer Schwangerschaft Dein Bürgergeld aufgestockt.

Du bist gesetzlich versichert und hast Anspruch auf Krankengeld

Auch wenn Du familien- oder privatversichert bist, kannst Du Mutterschaftsgeld bekommen. Dann bekommst Du aber deutlich weniger.

Du bist im Mutterschutz

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt und läuft noch acht Wochen nach der Geburt weiter. Du musst in dieser Zeit nicht arbeiten. Auch bei einer Totgeburt oder einer Fehlgeburt ab der 13. Woche bist Du im Mutterschutz.

Als selbständige (werdende) Mutter kannst Du Mutterschaftsgeld nur bekommen, wenn Du diese Voraussetzung erfüllst:

Du bist gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch

Krankengeldanspruch kannst Du bei Deiner Krankenkasse “dazubuchen”. Dafür zahlst Du höhere Beiträge oder Du musst einen Extra Tarif abschließen.

3.

Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich?

Das Mutterschaftsgeld entspricht in der Regel Deinem Nettolohn. Es orientiert sich an Deinem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate. Einmalige Zahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeld werden nicht mitgezählt.


Beziehst Du ALG I, dann bekommst Du mit dem Mutterschaftsgeld genauso viel wie mit dem Arbeitslosengeld.

Gute Nachrichten!

Wenn Du innerhalb der letzten drei Monate vor Deiner Mutterschaftszeit eine Gehaltserhöhung bekommen hast, dann zählt das höhere Gehalt für die Berechnung Deines Mutterschaftsgeldes. Es wird dann so gerechnet, als hättest Du den höheren Lohn schon für die ganzen drei Monate davor bekommen.

Dein Mutterschaftsgeld im Überblick

Deine Situation Wie viel bekommst Du? Wo beantragst Du es?
Du bist gesetzlich versichert In etwa Dein Nettogehalt Bei Deiner Krankenkasse und Deinem Arbeitgeber
Du bist privat versichert mit Anspruch auf Krankengeld In etwa Dein Nettogehalt Beim Bundesamt für Soziale Sicherung und Deinem Arbeitgeber
Du hast einen Minijob und bist familienversichert In etwa Dein Nettogehalt Beim Bundesamt für Soziale Sicherung und Deinem Arbeitgeber
Du bekommst ALG I Dein Mutterschaftsgeld ist genauso hoch wie das ALG I Bei Deiner Krankenkasse und Agentur für Arbeit
Du bekommst Bürgergeld / Grundsicherung Du bekommst kein Mutterschaftsgeld, dafür aber zwischen 76 und 96 € mehr Bürgergeld ab der 13. Schwangerschaftswoche, je nachdem in welcher familiären Situation Du bist Beim Jobcenter
Du bist selbstständig und privat versichert Du bekommst kein Mutterschaftsgeld
Du bist selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert aber ohne Krankengeldanspruch Du bekommst kein Mutterschaftsgeld
Du bist selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch Du bekommst 70 Prozent Deines regelmäßigen Einkommens Bei Deiner Krankenkasse
Du bist familienversichert und hast keine Beschäftigung Du bekommst kein Mutterschaftsgeld

Beispiel – Wie viel Mutterschaftsgeld bekommt man?

Tabea ist angestellt und gesetzlich versichert. Sie verdiente in den drei Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist 3.612 Euro brutto im Monat. Ihr durchschnittliches Nettogehalt beträgt 2.300 Euro monatlich.

Der monatliche Nettolohn der letzten drei Monate wird auf 30 Tage pro Monat umgerechnet:

(2.300€ × 3 Monate) ÷ 90 Tage = 76,67€ pro Tag Pro Tag bekommt sie also 76,67 Euro netto.

Tabea ist insgesamt 12 Wochen in Mutterschaftszeit. In ihrem Fall insgesamt 98 Kalendertage. Das sind etwas mehr als drei Monate.


98 × 76,67 Euro = 7.513,66 Euro


Tabea bekommt für die gesamte Mutterschaftszeit 7.513,66 Euro


Das entspricht ihrem normalen Nettolohn, den sie für 98 Tage Arbeit bekommt.


Davon zahlt 1.274,00 Euro die Krankenkasse. Die restlichen 6.239,66 Euro kommen vom Arbeitgeber.

4.

Wer zahlt mir das Mutterschaftsgeld?

Je nachdem, wie Du versichert bist, funktioniert das anders: Du bekommst Geld von Deiner Krankenkasse oder dem Bundesamt für soziale Sicherung. Was immer gleich bleibt: Du bekommst einen Zuschuss von Deinem Arbeitgeber.


Der Regelfall: Als gesetzlich versicherte Angestellte bekommst Du das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und Deinem Arbeitgeber.


Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Verdienst Du mehr als 13 Euro pro Tag (also 390 pro Monat) gleicht Dein Arbeitgeber den Unterschied aus. Du bekommst genauso viel Netto wie sonst.


Als privatversicherte Angestellte bekommst Du das Mutterschaftsgeld entweder von Deiner Krankenkasse, wenn Du einen entsprechenden Tarif gebucht hast, oder dem Bundesamt für soziale Sicherung. Den Arbeitgeberzuschuss bekommst Du natürlich auch. Du bekommst genau so viel Netto wie sonst.


Als familienversicherte Angestellte bekommst Du das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Wie genau das mit dem Mutterschaftsgeld dann funktioniert, kannst Du weiter unten nachlesen.

Den Zuschuss bekommt Dein Arbeitgeber später übrigens von der Krankenkasse zurück. Eine finanzielle Belastung stellt der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für ihn also nicht dar.

5.

Wie lange bekomme ich Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld kannst Du sechs Wochen vor der Geburt Deines Kindes bekommen und acht Wochen danach. Du kannst das Geld also für insgesamt 14 Wochen beanspruchen.


Vor der Geburt darfst Du weiter arbeiten, wenn Du willst. Nach der Geburt ist es verboten. Vor der Geburt bekommst Du entweder Mutterschaftsgeld oder – wenn Du freiwillig weiterarbeitest – normalen Lohn. Nach der Geburt bekommst Du immer Mutterschaftsgeld, weil Arbeiten eben verboten ist.


Bei Zwillingen, einem Frühchen oder einem Kind mit Behinderung bekommst Du nach der Geburt zwölf Wochen lang Mutterschaftsgeld. Bei einem Kind mit Behinderung musst Du die Verlängerung bei Deiner Krankenkasse beantragen.

6.

Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld? Schritt-für-Schritt Anleitung!

Das Mutterschaftsgeld beantragst Du in zwei Schritten:

  1. Zuerst musst Du das Mutterschaftsgeld bei Deiner Krankenkasse beantragen. Das geht frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

  2. Sobald Du die Bestätigung von der Krankenkasse hast, musst Du den Zuschuss bei Deinem Arbeitgeber beantragen.

Wie beantrage ich das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse?

In der Regel läuft der Antrag so ab:

Du brauchst ein Zeugnis über den Geburtstermin

Das sogenannte “Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung” bekommst Du von Deinem Arzt oder Deiner Hebamme. Auf der Rückseite des Zeugnisses musst Du noch einige persönliche Daten angeben und unterschrieben an Deine Krankenkasse schicken.

Das Zeugnis reichst Du bei Deiner Krankenkasse ein

Das geht meistens über die Website oder über die App Deiner Krankenkasse.

Wenn Dein Mutterschutz beginnt, bekommst Du den ersten Teil des Geldes

Du bekommst zuerst das Mutterschaftsgeld für die ersten sechs Wochen vor der Geburt.

Nach der Geburt musst Du die Geburtsurkunde einreichen

Du musst sie an Deine Krankenkasse schicken. Bei Frühchen oder einem Kind mit Behinderung, brauchst Du noch zusätzliche Dokumente vom Arzt.

Dann bekommst Du den zweiten Teil des Geldes

Dann bekommst Du den zweiten Teil des Geldes für die acht Wochen nach der Geburt.

Wie genau Du das Mutterschaftsgeld beantragst, schaust Du am besten auf der Webseite Deiner Krankenkasse nach. Der genaue Ablauf kann von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein.

Wie beantrage ich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei meinem Arbeitgeber?

Nachdem Du Mutterschaftsgeld bei Deiner Krankenkasse beantragt hast, musst Du den Zuschuss bei Deinem Chef einfordern. Dafür reicht ein formloses Schreiben:


“Ich beantrage den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ab Datum XY…


Möglicherweise musst Du noch eine Bestätigung von Deiner Ärztin oder Hebamme über den voraussichtlichen Geburtstermin einreichen. Falls Dein Chef das einfordert, muss er die Kosten für das Dokument übernehmen. Das sind in der Regel 10-30 Euro.

7.

Bekomme ich Mutterschaftsgeld, wenn ich nicht gesetzlich versichert bin?

Ja, selbst wenn Du familien- oder privatversichert (ohne Krankengeldoption) bist, kannst Du Mutterschaftsgeld bekommen. Du bekommst mit dem Mutterschaftsgeld etwa so viel wie mit Deinem normalen Nettolohn. Du beantragst das Geld beim Bundesamt für soziale Sicherung (BAS).


Das Geld bekommst Du von zwei Parteien: Vom BAS bekommst Du einmalig 210 Euro für die gesamte Mutterschutzfrist. Die Differenz zu Deinem normalen Lohn zahlt Dein Arbeitgeber.


Mutterschaftsgeld musst Du beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen, wenn…

  • Du privat versichert bist und keine Option für Krankengeld gebucht hast


ODER

  • familienversichert bist Zum Beispiel über Deinen Mann oder Deine Eltern. Du bezahlst dann keine eigene Krankenversicherung.


UND

  • Du wegen der Mutterschutzfristen nicht arbeitest. Also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.

So beantragst Du Mutterschaftsgeld beim BAS

So beantragst Du das Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für soziale Sicherung:

  1. Du kannst Deinen Antrag hier online einreichen.
    Du kannst den Antrag mit Deiner BundID oder als Gast (ohne Account bei der BundID) stellen. Als Gast erhältst Du die Entscheidung über Deinen Antrag per Post.


2. Du kannst den Antrag auch hier herunterladen und per Post an die Adresse des Bundesamtes für Soziale Sicherung schicken:


Bundesamt für Soziale Sicherung

  • Mutterschaftsgeldstelle - Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn


Diese Informationen solltest Du beim Ausfüllen des Antrags bereithalten:

  • Den voraussichtlichen Geburtstermin Deines Kindes
  • Angaben zu Deiner Krankenversicherung
  • Angaben zu Deinem aktuellen Beschäftigungsverhältnis
  • Deine Steuer ID
  • Deine Kontoverbindung


Außerdem brauchst Du diese eingescannten Dokumente:

  • Eine Bescheinigung über Deine Beschäftigung
  1. Zuerst musst Du die Bescheinigung hier herunterladen
  2. Dann lässt Du sie zu Beginn Deiner Schutzfrist von Deinem Chef ausfüllen
  3. Er muss das Formular unterschreiben und mit einem Firmenstempel versehen
  • Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin (Das Dokument bekommst Du von Deinem Arzt)

Fazit

Als Schwangere oder junge Mutter brauchst Du Ruhe und viel Zeit für Dein Kind. Dafür gibt es die Mutterschutzfrist und das Mutterschaftsgeld. Wir haben diesen Guide geschrieben, damit Du ohne Probleme an Dein Geld kommst. Nur so kannst Du Dich voll und ganz Deinem Kind widmen. Wir wünschen Dir und Deinem Kind alles Gute!

Wir nutzen Cookies

Cookies werden für die Personalisierung von Anzeigen verwendet. Durch Klicken auf 'Alle Erlauben' bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie Kategorien

Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.

Notwendig

>

Präferenzen

>

Statistik

>

Marketing

>

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.

Notwendig

Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.

Präferenzen

Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).

Statistik

Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.

Marketing

Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.