Im Minijob gekündigt? Hilfe für Arbeitnehmer! | cleverklagen
Ratgeber

Kündigung Minijob durch Arbeitgeber

Im Minijob gekündigt? Hilfe für Arbeitnehmer!

Das Wichtigste zuerst: Mit einem Minijob hast Du dieselben Rechte wie bei einer Vollzeitanstellung! Wenn Dir gekündigt wird, musst Du das nicht hilflos akzeptieren. Du kannst Dich gegen die Kündigung wehren. Wie Du das genau machst, erklären wir Dir in diesem Artikel.

1.

Gekündigt? Auch mit Minijob kannst Du Dich wehren!

Es ist kein schöner Moment, eine Kündigung zu bekommen. Vieles geht einem durch den Kopf, das ist komplett normal. Aber Du stehst nicht hilflos da – auch wenn Du einen Minijob hast. Denn Du hast genau denselben Schutz wie jemand, der in Vollzeit angestellt ist!


Deswegen: Den Schock kurz sacken lassen und durchatmen. Diese Dinge kannst Du tun, um Deine Situation zu verbessern:

  • Melde Dich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und arbeitslos. Damit vermeidest Du mögliche Sperren beim Arbeitslosengeld.
  • Du hast die Möglichkeit, vor Gericht zu klagen. Dann kannst Du Deinen Job behalten oder Geld bekommen. Dafür musst Du innerhalb von drei Wochen, nachdem Du die Kündigung bekommen hast, eine Kündigungsschutzklage beim Gericht einreichen. Das Gericht beurteilt dann, ob die Kündigung gültig ist oder nicht.


Wir helfen Dir bei der Klage. Unsere Partneranwälte sind auf Kündigungssituationen spezialisiert. Wir haben schon unzähligen Arbeitnehmern geholfen, die in genau derselben Situation steckten. Melde Dich hier für eine kostenfreie telefonische Beratung an!

2.

Was ist der Unterschied zwischen einer Anstellung im Gewerbe und im Privathaushalt?

Es gibt Minijobs im Gewerbe und im Privathaushalt. Je nachdem, was davon auf Dich zutrifft, unterscheidet sich der Schutz.

Was sind Jobs im “Gewerbe” und “Privathaushalt”?

Ein Minijob im Privathaushalt bedeutet, dass Du bei einer Privatperson arbeitest. Das können Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Einkaufen sein. Aber auch Kinder betreuen – oder Tiersitting.
Ein Minijob im Gewerbe ist ein Job bei einem Unternehmen - zum Beispiel im Café, im Büro oder bei einer großen Reinigungsfirma mit mehreren Kunden.

Kündigungsschutz beim Minijob im Gewerbe

Minijobs sind im Gewerbe durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt. Dieses Gesetz gilt, wenn Du mindestens sechs Monate angestellt bist und in Deinem Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit angestellt sind.


Da ist festgelegt, dass Dir nicht einfach so gekündigt werden kann. Dein Chef braucht einen triftigen Grund. Zum Beispiel, wenn Du als Fahrer Deinen Führerschein verlierst oder Dein Arbeitgeber Stellen kürzen muss.


Wenn Dein Chef keinen triftigen Grund hat und Du das Gefühl hast, dass man Dich einfach nur loswerden will, dann kannst Du beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Die Kündigung ist dann nämlich ungütlig! Hol Dir am besten Hilfe von einem Anwalt. Meld Dich hier für ein Telefonat mit unseren Partneranwälten. Wir beraten Dich – kostenfrei.

Kündigungsschutz beim Minijob im Privathaushalt

Im Privathaushalt hast Du meistens wenig Schutz. Du hast den regulären Kündigungsschutz, wenn Du in dem Privathaushalt, in dem Du arbeitest, fest angestellt bist, und dieser mehr als 10 Beschäftigte hat und Du dort länger als 6 Monate arbeitest. Das ist im Privathaushalt aber selten der Fall. Also gelten dieselben Regeln bei der Kündigung wie für einen Kleinbetrieb.

3.

Besonderer Kündigungsschutz im Minijob

Es gibt Personengruppen, die besonders stark vor Kündigungen geschützt sind. Dazu gehören Schwangere, Betriebsratsmitglieder, Personen in Elternzeit oder Menschen mit Schwerbehinderung. Wenn Du zu einer dieser Gruppen gehörst und gekündigt wurdest, solltest Du Dich unbedingt bei einem Anwalt melden. Wir können Dir helfen. Melde Dich hier für eine kostenfreie Beratung an.

4.

Dein Chef muss die Kündigungsfrist einhalten!

Die Kündigungsfrist ist mindestens vier Wochen lang. In Deinem Arbeitsvertrag kann auch eine längere Frist vereinbart sein, schau mal dort hinein! Während dieser Zeit arbeitest Du noch weiter – zum vollen Gehalt. Das gilt für Minijobs im Gewerbe und Privathaushalt. Erst mit Ablauf der Frist bist Du Deinen Job wirklich los.

Hinweis

Während der Probezeit ist die Frist nur zwei Wochen lang.

Fazit

Wenn Du einen Minijob hast und Dein Chef mit einer Kündigung um die Ecke kommt, stehst Du nicht hilflos da. Denn Du hast denselben Schutz und Rechte wie jemand mit Vollzeitjob. Melde Dich gerne bei uns von cleverklagen, denn zu zweit ist es immer einfacher. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Dich und können Dir genau sagen, was zu tun ist. Die Erstberatung ist kostenfrei!

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