Kann ich während der Kurzarbeit selbst kündigen? | cleverklagen
Ratgeber

Kurzarbeit – Kündigung Arbeitnehmer

Kann ich während der Kurzarbeit selbst kündigen?

Du bist in Kurzarbeit und überlegst zu kündigen – doch geht das überhaupt? Schließlich hat Dein Chef Dir Kurzarbeit angeboten, um Deinen Job zu schützen. Hier beantworten wir alle Deine Fragen zur Kurzarbeit, wenn Du selbst kündigst. Außerdem erfährst Du, wie hoch Dein Gehalt bis zum letzten Arbeitstag ist.

1.

Kann ich in Kurzarbeit kündigen?

Ja. In Kurzarbeit kannst Du kündigen. Du brauchst dafür keine Gründe zu nennen. Deine Kündigung musst Du aber trotzdem rechtzeitig zu den geltenden Kündigungsfristen einreichen.

2.

Welche Kündigungsfristen muss ich in Kurzarbeit beachten?

Wenn Du in Kurzarbeit bist, gilt die “normale” Kündigungsfrist. Auf Deine Kündigungsfrist hat Kurzarbeit also keinen Einfluss. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats.. In Deinem Arbeitsvertrag kann aber auch eine längere Frist vereinbart sein. Wenn dort eine steht, dann gilt die vorrangig (vor der gesetzlichen).

Mehr zum Thema Kündigungsfristen findest Du hier.
Wenn Du in Kurzarbeit fristlos – also mit sofortiger Wirkung – kündigen möchtest, brauchst Du einen sehr guten Grund.

3.

Welches Gehalt bekomme ich, wenn ich in Kurzarbeit kündige?

Wenn Du während der Kurzarbeit kündigst, endet Dein Anspruch auf Kurzarbeit. Was dann mit Deinem Gehalt passiert, hat noch kein Gericht abschließend geklärt. Es gibt dazu kein Gesetz. Gibt es in Deinem Unternehmen eine sogenannte Betriebsvereinbarung, ist die Sache klarer:

In Deiner Firma gibt es eine Betriebsvereinbarung

Diese regelt unter anderem, was mit Deinem Gehalt passiert. Die Betriebsvereinbarung schließt der Betriebsrat mit der Firma ab. Sie gilt für alle Angestellten. Gibt es bei Dir auf der Arbeit keinen Betriebsrat, gibt es so eine Vereinbarung nicht.

In Deiner Firma gibt es keine Betriebsvereinbarung

Wie viel Gehalt Du in diesem Fall bekommst, dazu gibt es derzeit noch nichts Eindeutiges. Die Gerichte können hier von Fall zu Fall anders entscheiden. Es hat sich aber eine Option bewährt, die für Dich gut ist: Du bekommst Dein volles Gehalt, wenn Du in Kurzarbeit selbst kündigst – also genau so viel, wie vor der Kurzarbeit. Seltener kommt es vor, dass Du nach der Kündigung genau so viel bekommst, wie in Kurzarbeit. Dein Chef übernimmt dann den Zuschuss der Arbeitsagentur.

Fazit

In Kurzarbeit kannst Du jederzeit selbst kündigen. Du musst Deinem Chef dafür keine Gründe nennen. Nach der Kündigung kriegst Du eventuell ein anderes Gehalt. Wenn Dein Chef das vereinbarte Gehalt nicht zahlt, solltest Du klagen. Wir von cleverklagen helfen Dir dabei. Vereinbare noch heute ein kostenloses Erstgespräch.

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