Deine Kündigungsfrist ist 3 Monate lang? So kündigst Du! | cleverklagen
Ratgeber

Kündigungsfrist Arbeitsvertrag - 3 Monate

Deine Kündigungsfrist ist 3 Monate lang? So kündigst Du!

Kündigungsfristen können nervig sein. Du musst genau wissen, wann Du kündigen musst. Denn schon bei einem kleinen Fehler kann es passieren, dass Du einen ganzen Monat Arbeit dranhängen musst. Wir erklären Dir ganz genau, wie Du vorgehst, wenn Deine Kündigungsfrist drei Monate lang ist!

Gekündigt mit drei Monaten Frist?

Wir helfen Dir kostenfrei, wenn Du gekündigt wurdest. Gemeinsam verhelfen wir Dir zu einer Abfindung oder holen Deinen Job zurück. Unsere Anwälte beraten Dich ganz einfach per Telefon - dafür zahlst Du keinen Cent.

1.

Drei Monate Kündigungsfrist - was soll das sein?

Das bedeutet, dass Du nach einer Kündigung noch drei Monate weiterarbeiten musst. Du kannst nicht einfach so gehen!


Im Arbeitsvertrag kann noch mehr stehen: In manchen Verträgen steht, dass man nur “zu” gewissen Tagen kündigen kann – zum Beispiel immer nur zum Monatsende. Wir erklären es Dir!

Achtung!

Auch Dein Chef muss die Kündigungsfrist einhalten! Wenn er das nicht tut, kannst Du Dich wehren. Klicke hier, sollte das bei Dir der Fall sein.

2.

Drei Monate - jederzeit kündigen

In Deinem Arbeitsvertrag wurde festgehalten, dass die Frist drei Monate beträgt. Darüber hinaus steht nichts da? Dann ist es egal, wann Du kündigst! Du arbeitest dann ab Deiner Kündigung noch drei Monate, auf den Tag genau.

Beispiel

Du kündigst am 10. März. Dein letzter Tag ist am 10. August!

3.

Drei Monate - “zum Monatsende” kündigen

In Deinem Arbeitsvertrag steht, dass Du mit einer Frist von drei Monaten “zum Monatsende” kündigen kannst? Dann kannst Du nur zwölf mal im Jahr kündigen - jeweils zum Ende eines Monats. Deine Kündigung ist spätestens am letzten Tag des Monats fällig, der drei Monate vor Deinem gewünschten Enddatum liegt!

  • Wenn Du früher als zum Monatsende kündigst, musst Du trotzdem bis zum Ende der folgenden 3 Monate arbeiten.
  • Wenn Du erst nach dem Monatsende kündigst, musst du den nächsten Monat und die folgenden 3 Monate weiterarbeiten.


Vielleicht klingt das verwirrend, aber mit einem Beispiel wird es sofort klar:

Beispiel

Du willst zum 31. Januar kündigen, weil Du Dir ab dem 1. Februar einen neuen Job gesichert hast. Also musst Du die Kündigung bis spätestens am 31. Oktober des Vorjahres übergeben! Übergibst Du die Kündigung früher – zum Beispiel schon am 3. Oktober, musst Du trotzdem noch bis 31. Januar arbeiten. Vergisst Du es und gibst erst am 1. November ab, musst Du bis 28. Februar arbeiten.

4.

Drei Monate - “zum 15.” kündigen

In Deinem Arbeitsvertrag steht, dass Du mit einer Frist von drei Monaten zum 15. kündigen kannst? Das funktioniert eigentlich wie bei der Kündigung zum Monatsende, nur ist ein anderer Tag entscheidend.


Der letztmögliche Tag, um die 3-Monatsfrist in Gang zu setzen, ist in diesem Fall der 15. des Monats drei Monate vorher! Du darfst zwar Deine Kündigung schon früher abgeben, aber Deine Frist läuft trotzdem erst ab dem 15. und dann 3 Monate. Also bis zum 15. des dritten Folgemonats. Wenn Du zu spät kündigst, läuft Deine Frist einen Monat länger.

Beispiel

Du willst zum 15. Juni kündigen, also musst Du die Kündigung schon am 15. März Deinem Chef geben! Solltest Du schon am 2. März die Kündigung übergeben, musst Du trotzdem bis zum 15. Juni arbeiten. Und Achtung: Gibst Du sie erst am 18. März ab, musst Du noch bis zum 15. Juli arbeiten!

5.

Drei Monaten zum Quartalsende

In Deinem Vertrag steht, Du kannst mit einer Frist von drei Monaten “zum Quartalsende” kündigen. Dann kannst nur zu vier Tagen im Jahr kündigen: zum 31. März, 30. Juni, 30. September und zum 31. Dezember. Das ist Dein letzter Arbeitstag. Die Kündigung muss jeweils drei Monate davor bei Deinem Chef sein!

Du musst spätestens…

… am 31. Dezember kündigen, um am 31. März zu gehen (1. Quartal)

… am 30. März kündigen, um am 30. Juni zu gehen (2. Quartal)

… am 30. Juni kündigen, um am 30. September zu gehen (3. Quartal)

… am 30. September kündigen, um am 31. Dezember zu gehen (4. Quartal)


Genaueres kannst Du in unserem Artikel “Kündigungsfrist Drei Monate zum Quartalsende” nachlesen!

Aufgepasst

Wenn Du auch nur einen Tag zu spät abgibst, musst Du weitere drei Monate arbeiten (eben ein Quartal länger).

6.

Dein Chef hat die Kündigungsfrist nicht eingehalten - was jetzt?

Die Regeln, die für Dich gelten, gelten auch für Deinen Chef! Sollte Dein Chef die festgelegten Kündigungsfristen nicht einhalten, solltest Du Dich wehren! Du hast dann Anspruch auf Nachzahlung Deines Gehalts bis zum Ende der korrekten Kündigungsfrist.


Dafür musst Du beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Das Gericht stellt dann sicher, dass die Fristen eingehalten werden und Dein Gehalt gezahlt wird. Oder Du bekommst eine Abfindung! Dafür sind wir da! Vereinbare hier einen kostenfreien Rückruf. Du bekommst eine Erstberatung von einem Top Anwalt.

Fazit

Eine Kündigungsfrist von drei Monaten erfordert genaue Planung und Aufmerksamkeit. Denke daran, dass die Frist erst beginnt, wenn Dein Chef die Kündigung erhält. Auch Dein Arbeitgeber muss die Fristen einhalten, sonst hast Du Anspruch auf Nachzahlung oder kannst rechtliche Schritte einleiten. Nutze Deine Rechte und handle präzise – wir unterstützen Dich dabei!

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