Neuer Job, alte Frist: Was ist, wenn Du Deine Kündigungsfrist nicht einhalten kannst? | cleverklagen
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Kündigung wegen neuem Job

Neuer Job, alte Frist: Was ist, wenn Du Deine Kündigungsfrist nicht einhalten kannst?

Du hast einen neuen Job in Aussicht oder sogar schon den Vertrag unterschrieben? Dem Jobwechsel steht jetzt nur noch Deine Kündigungsfrist im Weg. Kannst Du Deine Kündigungsfrist verkürzen? Ja! In diesem Artikel erklären wir Dir, wie das geht.

1.

Kann ich bei einem Jobwechsel meine Kündigungsfrist verkürzen?

Normalerweise musst Du Dich an die Kündigungsfrist in Deinem Arbeitsvertrag halten. Das sind in der Regel zwischen vier Wochen und drei Monaten. Ist im Arbeitsvertrag nichts vereinbart, ergibt sich die Kündigungsfrist aus dem Gesetz und richtet sich danach, wie lange Du schon in dem Betrieb arbeitest. Mindestens sind es vier Wochen (zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats). Du kannst diese Frist aber durchaus verkürzen. Das geht mit einem Aufhebungsvertrag.

2.

Wie verkürze ich mit einem Aufhebungsvertrag meine Frist?

Mit so einem Vertrag einigst Du Dich gemeinsam mit Deinem Chef darauf, dass Du aufhörst. Das ist der große Unterschied zur Kündigung – die ist immer einseitig.


Im Aufhebungsvertrag könnt ihr die Kündigungsfristen kürzen oder ganz auf sie verzichten. So bist Du von heute auf morgen Deinen alten Job los und kannst neu durchstarten!


Du kannst Deinen Chef nicht zu einem Aufhebungsvertrag zwingen. Dass er “Ja” sagt, ist aber nicht ausgeschlossen. Denn genau für solche Situationen sind Aufhebungsverträge da! Kein Chef will keinen Mitarbeiter, der mit den Gedanken schon woanders ist.

Hinweis

Doch wie bittest Du Deinen Chef um einen Aufhebungsvertrag? Dafür haben wir den passenden Artikel für Dich!

3.

Welche Alternative habe ich?

Die zweite Möglichkeit, um Deine Kündigungsfrist zu verkürzen, ist eine sogenannte Freistellung: Auch hier brauchst Du die Zustimmung Deines Chefs! Dann musst Du trotz Deiner Kündigungsfrist nicht mehr zur Arbeit kommen. Dein Chef verzichtet auf Deine Arbeitsleistung. Dafür verzichtest Du auf Deinen Lohn.


In Deinem Fall ist das aber nicht von Bedeutung. Denn wenn Dein Chef sich auf die Freistellung einlässt, kannst Du während der Kündigungsfrist bei Deinem neuen Arbeitgeber arbeiten. Den solltest Du allerdings über den Umstand informieren, damit es später keinen Ärger gibt. Du sollst ja nicht gleichzeitig für die Konkurrenz arbeiten.

4.

Kann ich auch fristlos kündigen?

So einfach geht das leider nicht. Wenn Dein Chef Dich nicht gehen lassen will, kannst Du nicht einfach fristlos kündigen. Für eine fristlose Kündigung brauchst Du schon einen schlimmeren Grund, zum Beispiel: Mobbing oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Nur wenn ein solcher wichtiger Grund, könntest Du Deinen alten Job sofort verlassen.


Wenn Du ohne wichtigen Grund fristlos kündigst, ist das riskant. Dein Chef kann gegebenenfalls Schadensersatz verlangen. Aber keine Sorge: Wir von cleverklagen können Dir dabei helfen, eine bessere Lösung zu finden. Melde Dich hier für ein kostenloses Beratungsgespräch an.

5.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Chef sich gegen einen Aufhebungsvertrag sperrt?

Leider hast Du nicht allzu viele Möglichkeiten. Du kannst Deinem Chef noch eine Freistellung vorschlagen und sachlich argumentieren: Ein Mitarbeiter, der nur noch darauf wartet zu gehen, ist für keine Firma ein Gewinn!


Wenn das alles nichts bringt, kannst Du noch mit einem Anwalt sprechen. Auf gar keinen Fall solltest Du ohne vorherige Beratung handeln und einfach schwänzen! So brockst Du Dir nur unnötigen Ärger und Kosten ein. Im schlimmsten Fall must Du Schadensersatz zahlen. Ein Anwalt kann einschätzen, wie hoch das Risiko ist und ob es sich vielleicht trotzdem lohnt.


Deine letzte Option: Sprich mit Deinem neuen Arbeitgeber über Dein Problem! Wenn er Dich in der Firma haben will, hat er hoffentlich Verständnis. Mit etwas Glück kannst Du Deinen neuen Job einfach etwas später beginnen.

Fazit

Du kannst Deine Kündigungsfrist bei einem Jobwechsel verkürzen! Am einfachsten geht das mit einem Aufhebungsvertrag. Ein solcher Vertrag ist immer Verhandlungssache. Daher raten wir Dir: Hol Dir einen Anwalt zur Seite! Wir von cleverklagen können Dir dabei helfen. Vereinbare noch heute ein kostenloses Erstgespräch. So begegnest Du Deinem Chef auf Augenhöhe!

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