Verdachtskündigung – Ist eine Kündigung auf Verdacht erlaubt?

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Verdachtskündigung ist eine Kündigung, weil Dein Chef vermutet, dass Du einen sehr schweren “Pflichtverstoß” begangen hast.
- Der Verdacht reicht als Kündigungsgrund aus, wenn das Vertrauen zwischen Dir und Deinem Chef dadurch komplett zerstört wurde.
- Dabei darf der Verdacht nicht einfach auf einem komischen “Gefühl” Deines Chefs basieren, es muss schon eindeutige Indizien geben.
- Gegen eine Verdachtskündigung kannst Du Dich sehr gut wehren! Mit einer Kündigungsschutzklage. Du hast super Chancen auf eine dicke Abfindung.
In diesem Ratgeber
1
Wann kann Dir Dein Chef “auf Verdacht” kündigen?
2
Welche Taten sind schlimm genug für eine Verdachtskündigung?
3
Was kann mein Chef alles falsch machen? Dann ist die Kündigung ungültig!
4
Haltlose Verdachtskündigung? So kannst Du Dich wehren!
5
cleverklagen unterstützt Dich bei unfairer Verdachtskündigung
Eine Kündigung “auf Verdacht” – Darf Dein Chef Dir wirklich einfach irgendwas unterstellen und Dich dann einfach vor die Tür setzen?
Vielleicht hat Dein Chef Dir sogar bereits eine Kündigung wegen eines “Verdachts” ausgesprochen, aber Du hast aber mit diesem Verdacht gar nichts zu tun!?
Die ganze Situation fühlt sich extrem ungerecht an, und das zu Recht. Aber keine Sorge. Eine Verdachtskündigung ist sehr einfach anzugreifen! Wie das geht, verraten wir Dir in unserem Artikel.
1.
Wann kann Dir Dein Chef “auf Verdacht” kündigen?
Damit es überhaupt zu einer Verdachtskündigung kommt, braucht es sehr viel. Denn Dein Chef muss einen sehr gut begründeten Verdacht haben, dass Du eine schwere Verfehlung begangen hast. Ein “komisches Gefühl” reicht dabei noch lange nicht.
Falls Du innerhalb der letzten drei Wochen eine Verdachtskündigung erhalten hast, melde Dich bei uns. Wir können Dir helfen. Unsere Partneranwälte beraten Dich kostenfrei zu Deiner Situation. Wenn Du möchtest, setzen sie danach auch Deine Rechte für Dich durch.
Wie kann Dein Chef einen dringenden Verdacht, aber keinen Beweis haben?
Ein Beispiel: Im Lager von einem Bekleidungsladen wird immer wieder Kleidung gestohlen. Alle im Betrieb haben aber Zugang zum Lager. Hier kann also keine Verdachtskündigung ausgesprochen werden. Genauso darf der Chef auch nicht einfach allen Mitarbeitern kündigen! Wenn aber mehrere Mitarbeitende einen bestimmten Kollegen beim Diebstahl gesehen haben, dann ist eine Verdachtskündigung gerechtfertigt. Ähnlich wäre es, wenn nur ein einziger Mitarbeiter Zutritt zum Lager hätte.
2.
Welche Taten sind schlimm genug für eine Verdachtskündigung?
Was sind erlaubte Kündigungsgründe? Die vermutete Tat muss gegen den Arbeitsvertrag oder das Gesetz verstoßen. Ein paar Beispiele zur Verdeutlichung:
Dinge am Arbeitsplatz
... die Eigentum deines Chefs sind, beschädigen, klauen oder für Deine eigenen Zwecke nutzen. Wenn Du zum Beispiel ein Grafiktablett des Unternehmens für private Aufträge verwendest. Du wirst verdächtigt, da es sehr ungewöhnliche Nutzungszeiten der Software gab, die außerhalb Deiner Arbeitszeiten lagen, und Du der einzige bist, der das Passwort zur Nutzung des Grafiktabletts hat.
Alkoholisiert zur Arbeit erscheinen
Solltest Du immer mit einer Fahne in die Arbeit kommen und offensichtlich nicht nüchtern sein, da Du Dich zum Beispiel nicht normal bewegen kannst und Deine Arbeit schlechter machst, kann Dein Chef eine Verdachtskündigung ohne “Promille Pusten” aussprechen.
Geheime Informationen weitergeben
Wenn Du verdächtigt wirst, geheime Betriebsinformationen an ein anderes Unternehmen weiterzugeben. Der Verdacht kann entstehen, wenn nur Du Kontakt zu der Person hast, die davon erfahren hat.
3.
Was kann mein Chef alles falsch machen? Dann ist die Kündigung ungültig!
Dein Chef muss sehr viel beachten, damit die Kündigung durchgeht. Und wenn einer dieser Punkte nicht zutrifft, hast Du einen hervorragende Chancen für Deine Kündigungsschutzklage!
Der Verdacht muss gut begründet sein
Dein Chef muss einen wirklich sehr gut begründeten Verdacht haben. Es muss eindeutige Hinweise darauf geben, dass sein Verdacht berechtigt ist.
Die Verdachtskündigung muss "verhältnismäßig" sein
Das Vertrauen muss durch Dein Verhalten absolut und ohne Aussicht auf Besserung zerstört sein. Bevor er eine Kündigung ausspricht, muss Dein Chef sehr genau überprüfen, ob das wirklich der Fall ist. Gibt es nicht eine andere Lösung, die weniger heftig ist? Reicht nicht vielleicht eine Abmahnung aus? Vielleicht kann er Dich auch im Betrieb versetzen.
Dein Chef muss Dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Verdachtsfall kündigen!
Wenn es einen Verdacht gibt, hat Dein Chef nur zwei Wochen Zeit, seine Verdachtskündigung auszusprechen. Wenn Du in dieser Zeit im Urlaub oder etwa krank bist, verlängert sich die Frist. Für einen Vorfall, der 3 Monate zurückliegt, kann er keine Verdachtskündigung aussprechen.
Er muss Deine Perspektive anhören!
Du musst die Gelegenheit von Deinem Chef bekommen, Dich gegen seinen Verdacht zu wehren. Vielleicht hast Du sogar die Möglichkeit, Deine Unschuld zu beweisen. Dein Chef muss Dir alle ihm bekannten Informationen vortragen: Wo, Wie, Wann. Dann kannst Du ihm schildern, wie Du die Dinge siehst. Ihr könnt dann vereinbaren, dass ihr zusammen weitere Nachforschungen anstellt, um herauszufinden, was wirklich passiert ist. Die Verdachtskündigung ist unwirksam, sollte Dein Chef Dich nicht angehört und Dir keine Gelegenheit gegeben haben den Verdacht auszuräumen.
Anhörung des Betriebsrats (falls vorhanden)
Falls es in Deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt, muss dieser der Verdachtskündigung zustimmen! Dabei muss Dein Chef dem Betriebsrat den Fall neutral schildern. Sollte Dein Chef den Betriebsrat nicht angehört haben, dann darf er auch keine Verdachtskündigung aussprechen.
Das ist eine lange Liste an Anforderungen! Hier können Deinem Chef eine Menge Fehler unterlaufen. Solltest Du also eine Verdachtskündigung bekommen haben, nimm sie nicht einfach so hin! Im nächsten Schritt erklären wir Dir, wie Du Dich jetzt wehrst!
4.
Haltlose Verdachtskündigung? So kannst Du Dich wehren!
Sollte Dein Chef Dir eine Verdachtskündigung ausgesprochen haben, dann wehr Dich! Du kannst dafür eine Klage einreichen. Und Deine Chancen stehen sehr gut, vor Gericht Recht zu bekommen.
Du musst innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Das Gericht kann dann die “Unwirksamkeit” Deiner Kündigung feststellen. Bei einer Verdachtskündigung hast Du sehr gute Chancen, zu gewinnen.
Eigentlich zielt die Klage darauf ab, dass Du Deinen alten Job zurück bekommst. Oft will man nach seiner Kündigung den Job aber gar nicht mehr wiederhaben. Das Vertrauen zwischen Dir und Deinem Chef ist nach so einer Verdachtskündigung wahrscheinlich ein für alle Mal zerstört. Deswegen kannst Du Dir statt Deines Jobs ein hübsches Sümmchen Geld abholen: eine sogenannte “Abfindung”. Damit bist Du nach dem finanziellen Schock eines Jobverlustes abgesichert.
cleverklagen unterstützt Dich bei unfairer Verdachtskündigung
Wir legen Dir ans Herz, Dich bei einer Verdachtskündigung zur Wehr zu setzen. Wenn Du Fragen zu Deiner Situation hast, helfen wir Dir. Die erste Beratung bei cleverklagen ist immer kostenfrei! Informier Dich mit uns über Deine Rechte. Danach können wir gemeinsam entscheiden, was Deine besten Optionen sind.
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