Nach der Elternzeit selber kündigen – so geht’s!

Das Wichtigste in Kürze
- Du darfst jederzeit kündigen. Auch nach der Elternzeit.
- Du musst Dich an Deine Kündigungsfrist halten. Sie beträgt mindestens vier Wochen.
- Einzige Besonderheit: Wenn Du genau zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest, gilt immer eine Frist von 3 Monaten.
In diesem Ratgeber
1
Kann ich nach der Elternzeit kündigen?
2
Kann ich genau zum Ende der Elternzeit kündigen?
3
Wie vermeide ich die Sperre beim Arbeitslosengeld?
4
Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn ich nach der Elternzeit selber kündige?
5
Mir wurde direkt nach der Elternzeit gekündigt – kann ich mich wehren?
Du bist aus der Elternzeit zurück in den Job und merkst jetzt, dass Du lieber kündigen möchtest? Vielleicht kommt eine Rückkehr für Dich sowieso nicht in Frage. Das geht vielen Eltern so! Einer Kündigung steht nichts im Weg.
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1.
Kann ich nach der Elternzeit kündigen?
Ja, klar! Eine Kündigung nach der Elternzeit ist eine ganz normale Kündigung. Du bist Deinem Arbeitgeber nichts schuldig.
Möchtest Du während der Elternzeit kündigen, findest Du in diesem Artikel weitere Infos.
Was muss ich bei der Kündigung beachten?
Du musst die Kündigung schriftlich verfassen. Außerdem musst Du Deine Kündigungsfrist einhalten. Was Du alles sonst noch beachten musst, kannst Du hier nachlesen.
Achtung
2.
Kann ich genau zum Ende der Elternzeit kündigen?
Wenn Du so kündigen möchtest, dass Dein Arbeitsverhältnis genau mit der Elternzeit endet, ist das ein Spezialfall. Hier gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Das bedeutet, dass Du die Kündigung spätestens 3 Monate vor dem letzten Tag Deiner Elternzeit abgeben musst. Auch, wenn in Deinem Arbeitsvertrag eine andere Frist steht!
3.
Wie vermeide ich die Sperre beim Arbeitslosengeld?
Wenn Du selbst kündigst, kann es sein, dass Du eine Sperre beim Arbeitslosengeld bekommst. Dann gibt es für 12 Wochen kein Geld. Das Arbeitsamt begründet das so: Wer selber kündigt, ist auch selber Schuld an der Arbeitslosigkeit.
Gerade junge Eltern kann so eine Sperre finanziell stark belasten. Daher ist es gut zu wissen, dass Du die Sperre umgehen kannst: Wenn Du einen wirklich wichtigen Grund für Deine Kündigung hast, bekommst Du keine Sperre. Das Amt ist da sehr streng – nur wenige Gründe werden akzeptiert. Erlaubte Kündigungsgründe sind zum Beispiel:
- Wenn Du keine ausreichende Betreuung für Dein Kind hast. Wenn die Kita nur bis 16 Uhr auf hat und Du bis 18 Uhr arbeiten musst – wie soll das gehen?
- Wenn Du auf der Arbeit gemobbt wirst.
- Wenn Dein Chef oder Dein Kollege Dich belästigt. Das muss niemand einfach aushalten.
Wenn Du deswegen kündigst und den Grund dem Jobcenter nachweisen kannst, droht Dir keine Sperre.
4.
Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn ich nach der Elternzeit selber kündige?
Oft haben Eltern vor der Elternzeit noch Resturlaub. Dieser verfällt während der Elternzeit nicht. Auch, wenn während Deiner Elternzeit das neue Jahr beginnt – der Urlaub kommt mit. Dein Chef muss Dir den Resturlaub auszahlen oder Dir frei geben.
Hier findest Du mehr Infos zum Thema Resturlaub.
5.
Mir wurde direkt nach der Elternzeit gekündigt – kann ich mich wehren?
Du bist aus der Elternzeit zurück und die Kündigung liegt schon auf Deinem Tisch?
Vielleicht hat Dein Chef oder Deine Chefin nur darauf gewartet, dass Dein besonderer Kündigungsschutz aus der Elternzeit vorbei ist. Aber einen “normalen” Kündigungsschutz hast Du auch nach der Elternzeit noch! Dein Arbeitgeber muss sich also immer noch an die gesetzlichen Regeln halten. In unserem Artikel zum “allgemeinen Kündigungsschutz” kannst Du dazu alles nachlesen.
Wenn Dir die Kündigung komisch vorkommt, solltest Du sie unbedingt prüfen lassen. Es kann gut sein, dass die Kündigung nicht rechtens ist. Meld Dich hier für eine kostenlose Beratung durch unsere Partneranwälte. Wir überprüfen Deine Kündigung.
Fazit
Nach der Elternzeit kannst Du ganz normal kündigen. Die einzige Ausnahme ist die Kündigung zum Ende der Elternzeit. Da musst Du 3 Monate vor dem Ende der Elternzeit kündigen. Achte darauf, dass Du nur aus wichtigem Grund kündigst, um keine Sperre beim Jobcenter zu riskieren.
Andersherum: Nach der Elternzeit darf Dir nicht einfach so gekündigt werden. Wurde Dir direkt nach der Elternzeit gekündigt, kannst Du bei uns Hilfe bekommen. Wir prüfen Deine Kündigung und ziehen im Zweifel mit Dir zusammen vor Gericht. Hier kannst Du Dich anmelden - wir rufen Dich kostenfrei zurück.
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