Dein Chef gibt Dir keinen Urlaub oder ignoriert Deinen Urlaubsantrag? Das kannst Du tun!

Das Wichtigste in Kürze
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Wenn Du angestellt bist, hast Du einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dein Chef kann Dir dieses Recht nicht nehmen!
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Dein Chef muss sich bemühen, Deinem Urlaubswunsch nachzukommen. Lehnt er Deinen Urlaubsantrag ab, muss er dafür einen Grund angeben.
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Wenn Dein Chef nicht auf Deinen Urlaubsantrag antwortet, solltest Du nochmal nachhaken. Kommt nach einigen Tagen weiter nichts, gilt er leider als abgelehnt.
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Auf keinen Fall darfst Du ohne Zustimmung Deines Chefs einfach Urlaub nehmen. Sonst kann er Dich fristlos kündigen.
In diesem Ratgeber
1
Wie viel Urlaub steht Dir im Jahr zu?
2
Musst Du Deinen Chef vor dem Urlaub um Erlaubnis bitten?
3
Darf Dein Chef Deinen Urlaubsantrag ablehnen?
4
Kein Urlaub wegen Personalmangel – ist das erlaubt?
5
Keine Rückmeldung auf den Urlaubsantrag? Das kannst Du tun!
6
Was kannst Du tun, wenn Dein Chef Dir keinen Urlaub gibt?
7
Musst Du Betriebsferien von Deinen Urlaubstagen abziehen?
Dein nächstes Urlaubsziel steht fest – in Gedanken packst Du schon die Koffer. Doch Dein Chef will Dir keinen Urlaub geben – oder er reagiert einfach nicht auf Deinen Urlaubsantrag? Was Du in so einem Fall tun kannst, wie viel Urlaub Dir zusteht und was es mit “Betriebsferien” auf sich hat – das erklären wir Dir in diesem Artikel.
Chef gewährt keinen Urlaub?
1.
Wie viel Urlaub steht Dir im Jahr zu?
Als Angestellter oder Auszubildender hast Du Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das ist Gesetz! Je mehr Tage Du in der Woche arbeitest, desto mehr Urlaub steht Dir im Jahr mindestens zu. Bei einer Fünftagewoche hast Du zum Beispiel mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr. In Deinem Arbeitsvertrag kann auch mehr Urlaub abgemacht sein, weniger aber nicht!
| So viele Tage arbeitest Du | So viel Urlaub steht Dir im Jahr mindestens zu |
|---|---|
| 6 Tage die Woche | 24 Urlaubstage |
| 5 Tage die Woche | 20 Urlaubstage |
| 4 Tage die Woche | 16 Urlaubstage |
| 3 Tage die Woche | 12 Urlaubstage |
| 2 Tage die Woche | 8 Urlaubstage |
| 1 Tag die Woche | 4 Urlaubstage |
Der Anspruch auf Urlaub gilt, wenn Du schon sechs Monate in der Firma bist. Erst dann hast Du den vollen Urlaubsanspruch. Davor hast Du anteiligen Urlaubsanspruch: für jeden gearbeiteten Monat bekommst Du 1/12 Deines Jahresurlaubs. Aber Achtung: Bist Du noch in der Probezeit, raten wir Dir, nicht allzu hohe Urlaubsforderungen zu stellen. Denn Du solltest in dieser Phase lieber mit toller Arbeit als mit Erholungsbedürftigkeit glänzen.
Hinweis
Wenn Du in Deinem Arbeitsvertrag eine Vereinbarung findest, dass Du keinen Urlaub hast, ist die ungültig.
2.
Musst Du Deinen Chef vor dem Urlaub um Erlaubnis bitten?
Ja! Du kannst erst in den Urlaub gehen, wenn Dein Chef Deine Urlaubstage vorher genehmigt. Ohne Zustimmung Deines Chefs geht leider gar nichts. Kommst Du ohne Absprache nicht zur Arbeit, kann Dein Chef Dich abmahnen oder sogar kündigen. Daher: stelle rechtzeitig einen Antrag auf Urlaub. Wann genau Du den Urlaub beantragen musst, ist von Unternehmen zu Unternehmen anders geregelt. Normalerweise findest Du Informationen dazu in Deinem Arbeitsvertrag.
3.
Darf Dein Chef Deinen Urlaubsantrag ablehnen?
Leider darf Dein Chef Deinen Urlaubsantrag ablehnen. Aber: Er muss Deine Urlaubswünsche berücksichtigen, so weit er kann. Er muss sich darum bemühen, dass Du zu Deinem gewünschten Zeitpunkt auch Urlaub bekommst. Wenn Dein Chef Deinen Urlaub nicht gewährt, braucht er dafür einen Grund. Er kann nur “Nein” sagen, wenn es einen dringenden betrieblichen Grund gibt.
Zu solchen betrieblichen Gründen gehören:
- Bald muss ein wichtiger Auftrag pünktlich fertiggestellt werden. Dein Urlaub würde dem im Weg stehen.
- Personalmangel – alle wollen gleichzeitig in den Urlaub. Das geht natürlich nicht!
- Die Urlaubswünsche Deiner Kollegen haben Vorrang – zum Beispiel weil sie Eltern sind und sich nach den Schulferien richten müssen.
- Gerade herrscht im Betrieb Hochsaison. Es kommt ein Auftrag nach dem Anderen rein. Dann musst Du mit Deinem Urlaub auf ruhigere Wochen warten.
Es reicht aber nicht als Grund, dass Deine Abwesenheit die normalen Abläufe im Betrieb stört. Dein Chef muss mit ausreichend Mitarbeitern in der Firma dafür sorgen, dass im Laufe des Jahres alle zu ihrem wohlverdienten Urlaub kommen.
Wenn Dein Chef gute Gründe gegen Deinen Urlaubswunsch hat, muss er Dir das schriftlich mitteilen und die Gründe benennen. Außerdem muss er Dir den Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt genehmigen. Er darf nicht immer wieder Nein sagen.
4.
Kein Urlaub wegen Personalmangel – ist das erlaubt?
Wenn es unerwartet Personalmangel in der Firma gibt, kann das Grund genug sein, dass Du Deinen Urlaubswunsch vertagen musst. Zum Beispiel, weil wegen einer Krankheitswelle zig Mitarbeiter ausfallen oder weil aus heiterem Himmel viele Aufträge reinkommen. Dein Chef darf Deinen Urlaubswunsch ablehnen, um Personalmangel vorzubeugen. Er muss sich aber gleichzeitig darum bemühen, für Deinen Urlaub im Kalender der Firma Platz zu schaffen.
Nachträglich darf Dein Chef Deinen Urlaub nicht einfach streichen, nur weil Personalmangel herrscht. Einer Verschiebung Deines schon genehmigten Urlaubs musst Du erst zustimmen.
5.
Keine Rückmeldung auf den Urlaubsantrag? Das kannst Du tun!
Wenn Du zu Deinem Urlaubsantrag keine Antwort erhältst, solltest Du nach sieben bis zehn Tagen nochmal nachhaken. Bekommst Du danach immer noch keine Rückmeldung, gilt Dein Urlaubsantrag leider als abgelehnt.
Auf keinen Fall solltest Du ohne vorherige Zustimmung oder Absprache mit Deinem Chef einfach in den Urlaub verschwinden. Das kann Dich Deinen Job kosten. Denn wer einfach der Arbeit fernbleibt, der kann fristlos gekündigt werden.
6.
Was kannst Du tun, wenn Dein Chef Dir keinen Urlaub gibt?
Das hängt ein wenig von der Situation ab:
- Dein Chef lehnt Deinen Urlaubswunsch mit gutem Grund ab, einem anderen Datum würde er aber zustimmen? Dann kannst Du leider nicht viel machen. Die Absage Deines Chefs gilt. Du kannst höchstens noch versuchen, mit einem Kollegen zu tauschen.
- Dein Chef lehnt Deinen Urlaubswunsch ständig ab oder geht nie auf Deine Wünsche ein? Wenn Du so gar nicht zum Urlaub kommst, geht das nicht. Denn Dein Urlaub steht Dir zu! Du kannst dagegen klagen, wenn Dein Chef Deinen Urlaubsantrag dauernd ablehnt. Wir von cleverkaufen helfen Dir dabei! Melde Dich noch heute bei uns, um ein kostenloses Beratungsgespräch zu vereinbaren!
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7.
Musst Du Betriebsferien von Deinen Urlaubstagen abziehen?
Betriebsferien bedeuten normalerweise, dass der ganze Betrieb Ferien hat. Keiner rührt einen Finger! Das passiert beispielsweise oft zwischen Weihnachten und Silvester. Und leider stimmt es: Du musst die Betriebsferien von Deinen eigenen Urlaubstagen abziehen. Obwohl Du Dir das Datum nicht ausgesucht hast.
Es geht aber nicht, dass die Betriebsferien Deinen gesamten Urlaub aufbrauchen. Für einen Teil Deines Urlaubs solltest Du den Zeitpunkt selbst bestimmen können. Als Orientierung gilt hier, dass 60 Prozent Deines Urlaubs in den Betriebsurlaub fallen dürfen. Bei 20 Urlaubstagen im Jahr sind das 12 Tage Betriebsurlaub.
Was gilt, wenn Deine Urlaubstage nicht für den Betriebsurlaub reichen?
Dann kann Dein Chef Dich entweder trotz Betriebsferien zur Arbeit schicken oder Du bekommst einfach noch einige Tage bezahlten Urlaub zusätzlich. Wenn Dein Chef Deinen Urlaub einmal genehmigt hat, kann er die Entscheidung nicht später zurücknehmen – auch dann nicht, wenn ihm erst später einfällt, dass eigentlich Betriebsferien anstehen. Dabei ist es egal, ob Du tatsächlich schon im Urlaub warst oder Deine Ferien erst noch anstehen!
Aufgepasst
Damit Du ordentlich planen kannst, muss Dein Chef Betriebsferien rechtzeitig anmelden. Sechs Monate im Voraus gelten als angemessen!
Fazit
Beim Thema Urlaub gelten klare Regeln! Je nachdem wie viele Tage Du die Woche arbeitest, hast Du das Recht auf 4 - 24 Urlaubstage im Jahr. Wenn Dein Chef Dir keinen Urlaub geben will, musst Du das nicht mitmachen. Du kannst Dich gegen Dein Chef wehren und Deinen Urlaub einklagen. Wir von cleverklagen helfen Dir dabei gern! Hier kannst Du ein kostenfreies Beratungsgespräch mit einem unserer Anwälte vereinbaren!
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