Kostenloser Anwalt im Arbeitsrecht? Wo gibt’s denn sowas?

Das Wichtigste in Kürze
- Anwaltskosten fallen je nach Fall unterschiedlich aus. Es gibt aber Mindestgebühren, nach denen sich Anwälte richten müssen. Diese “Mindest”-Gebühren sind leider sehr teuer!
- Du musst die Anwaltskosten im Arbeitsrecht immer selbst zahlen. Egal wie es für Dich ausgeht.
- So können sich schnell Tausende Euros anhäufen.
- cleverklagen übernimmt für Dich die Kosten. Wir stellen Dir einen erfahrenen Anwalt, der Dich vertritt. Du zahlst nur im Erfolgsfall. Wenn wir nicht gewinnen, zahlst Du keinen Cent.
In diesem Ratgeber
1
Was kostet ein Anwalt im Arbeitsrecht?
2
Bei uns bezahlst Du nur, wenn Du gewinnst!
Dein Chef drückt Dir eine Kündigung in die Hand oder zahlt Dein Gehalt nicht? Dann solltest Du Dich mit einem Anwalt verteidigen. Das kann aber schnell teuer werden. Deswegen schrecken viele Arbeitnehmer zurück – und ziehen am Ende den Kürzeren. Gibt es keinen risikofreien Weg, bei dem Du nicht auf großen Kosten sitzen bleibst? Einen kostenlosen Anwalt?
1.
Was kostet ein Anwalt im Arbeitsrecht?
Anwaltskosten fallen immer unterschiedlich aus. Sie orientieren sich an dem Wert des Verfahrens. Das nennt man den “Streit- oder Gegenstandswert”.
Wenn Dein Chef Dir zum Beispiel noch 4.000 Euro Lohn schuldet, hat die Klage einen Streitwert von 4.000 Euro.
Was ist aber, wenn es keinen klar benennbaren Geldwert gibt? Wenn Du zum Beispiel ein Zeugnis einklagen willst? Bei solchen Fällen wird der Streitwert anders festgelegt. Dann orientiert man sich an Deinem Gehalt:
Worum geht's? | Streitwert |
---|---|
Streit um ein Arbeitszeugnis | Ein Bruttomonatsgehalt |
Streit um eine Abmahnung | Ein Bruttomonatsgehalt |
Kündigungsschutzklage | Drei Bruttomonatsgehälter |
Je höher der Streitwert ist und je umfangreicher die Angelegenheit, desto teurer werden auch die Anwaltskosten. Der Streitwert wird dann in einer Formel eingesetzt, um zu berechnen, was die finalen Kosten sind. Der Streitwert ist also nicht dasselbe wie die Anwaltskosten, sondern nur ein Teil der Berechnung.
Der andere Teil der Berechnung sind die einzelnen Gebühren, die ein Anwalt für seine Tätigkeit abrechnet. Dabei kommt es vor allem darauf an, welchen Umfang seine Arbeit hat und welche rechtlichen Schritte er unternimmt.
Beispiel
Du verdienst 3.400 Euro Brutto im Monat. Dein Chef kündigt Dir. Ein Anwalt zieht für Dich vors Gericht. Ihr legt eine Kündigungsschutzklage ein.
Der Streitwert beträgt (siehe Tabelle) 3 x Dein Bruttomonatsgehalt. Das sind 10.200 Euro. Diese Zahl kannst Du im Anwaltskostenrechner eingeben. Der Anwalt bekommt eine Gebühr für das Klageverfahren und eine Gebühr für den Gerichtstermin. Insgesamt entstehen Dir Anwaltskosten in Höhe von 2.544,10 Euro.
Trotz eurer Mühen übertrumpft Dein Arbeitgeber - ihr könnt keinen Sieg davontragen. Leider musst Du Deinen Anwalt dennoch zahlen. 2.544,10 Euro sind ein happiger Preis dafür, dass Du nicht gewonnen hast. Klingt Dir zu riskant? Wir haben eine Lösung für Dich!
2.
Bei uns bezahlst Du nur, wenn Du gewinnst!
Normalerweise muss bei einer Klage die Partei die Anwaltskosten zahlen, die vor Gericht verliert. Im Arbeitsrecht gibt es aber eine Besonderheit: jede Partei muss ihren eigenen Anwalt zahlen. Egal, wer gewinnt.
Bevor Du jetzt aber zum Taschenrechner greifst und Dich unnötig mit möglichen Anwaltskosten rumschlägst, meld Dich lieber bei uns. Denn wir übernehmen all diese Kosten für Dich!
Unser Deal: Gewinnen wir den Prozess für Dich, bekommen wir einen fairen Anteil. Die genaue Gebühr vereinbaren wir gemeinsam, bevor es losgeht. In dem Fall, dass wir nicht erfolgreich sind kommen keine Kosten auf Dich zu.
Fazit
Mit cleverklagen begegnest Du Deinem Chef auf Augenhöhe. In unserem kostenfreien Beratungsgespräch erzählst Du uns von Deinem Anliegen. Wir stellen Dir einen erfahrenen Anwalt zur Seite und nehmen Dir finanzielle Sorgen und Organisationsstress ab.
Cookie Kategorien
Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.
Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.
Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).
Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.
Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.