Diskriminierung bei der Abfindung? Wir helfen Dir! | cleverklagen
Ratgeber

Bei Abfindung diskriminiert

Diskriminierung bei der Abfindung? Wir helfen Dir!

Du wirst entlassen – aber wenigstens soll es eine Abfindung geben. Das macht die Landung nach dem Schock etwas weicher. Doch dann erfährst Du beim Feierabendbier von einer Kollegin, dass sie eine höhere Abfindung bekommt. Warum? Ist das nicht Diskriminierung?

Wir prüfen Deine Abfindung!

Unfaire Unterschiede bei der Abfindung sind kein Einzelfall – und oft rechtswidrig. Wenn Dein Arbeitgeber anderen mehr zahlt, ohne sachlichen Grund, kannst Du Dich wehren – und unter Umständen mehr Geld herausholen. Unsere Partneranwälte prüfen Deinen Fall kostenlos. Melde Dich für einen Beratungstermin am Telefon an.

1.

Wieso ist die Abfindung nicht für alle gleich?

Niemand darf Dich aufgrund Deines Geschlechts, Deiner Religion, Deiner sexuellen Identität, einer Behinderung oder Deines Alter diskriminieren. Das ist gesetzlich verboten.


Aber Achtung: Es ist trotzdem in Ordnung, dass unterschiedliche Arbeitnehmer bei Abfindungen unterschiedlich viel Geld angeboten bekommen! Denn für die Berechnung der Abfindung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Dazu gehören:

  • Betriebszugehörigkeit (je länger im Betrieb, desto mehr Abfindung)
  • Unterhaltspflicht (mit Unterhaltspflicht bekommt man eventuell mehr Abfindung)
  • Alter (teilweise steigende Abfindung mit steigendem Alter)
  • eventuelle Rentennähe (im rentennahen Alter kriegt man eventuell weniger Abfindung)


Diese Abweichungen sind normal und haben mit Diskriminierung nichts zu tun. Hier erklären wir Dir genauer, wie Abfindungen berechnet werden.


Wusstest Du allerdings, dass man bei Abfindungen oftmals noch verhandeln kann? So kannst Du mehr rausschlagen. Am Besten machst Du das mit der Unterstützung eines Anwalts. Unsere Partneranwälte helfen Dir gerne! Hier kannst Du Dich für eine kostenfreie Beratung am Telefon anmelden.

2.

Dein älterer Kollege bekommt mehr Geld?

Das ist wahrscheinlich erlaubt! Die Höhe der Abfindung hängt meistens mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit zusammen. Je länger ein Mitarbeiter im Betrieb ist, desto höher wird seine Abfindung. Da ältere Mitarbeiter meistens auch längere Betriebstreue vorweisen können, bekommen sie oftmals höhere Abfindungen. Wenn Dein älterer Kollege aber viel kürzer als Du im Betrieb ist, solltest Du nachhaken!

3.

Du bekommst kurz vor der Rente weniger Geld als die Kollegen?

Das ist wahrscheinlich erlaubt! Du wurdest kurz vor der Rente gekündigt. Jetzt wunderst Du Dich, wieso Dein jüngerer Kollege mehr angeboten bekommt?


Kurz vor der Rente wird Deine Abfindung anders berechnet. Für rentennahe Mitarbeiter geht es nicht so sehr um das Alter oder ihre Betriebszugehörigkeit. Es geht mehr darum, wie viel Einkommen abgefedert werden muss – bis zur Rente. Leider fällt die Abfindung dann oft geringer aus, als bei jüngeren Kollegen.

4.

Du wirst benachteiligt, weil Du eine Frau bist?

Das ist nicht erlaubt!


Wenn Du gleich alt bist wie Dein Kollege, gleich lang dabei bist und gleich viel verdienst, dann müsstet ihr eigentlich gleich viel Abfindung angeboten bekommen. Wenn Du weniger bekommst, weil Du eine Frau bist, dann ist das ganz klar Diskriminierung!

5.

Du bekommst weniger, weil Du schwerbehindert bist?

Das ist nicht erlaubt!


Wenn Du gleich alt wie Dein Kollege bist, gleich lang dabei bist und gleich viel verdienst, aber der einzige Unterschied ist, dass Du eine Schwerbehinderung hast, dann darf Dein Chef Dir nicht weniger anbieten. Tatsächlich kann es sogar vertraglich festgelegt sein, dass Deine Abfindung mit Schwerbehinderung höher ist als für andere!

6.

Du bekommst weniger Abfindung, weil Dein Chef ein Rassist ist?

Das ist nicht erlaubt!


Du bist gleich alt wie Dein Kollege, gleich lang dabei und verdienst gleich viel. Der einzige Unterschied ist Deine Hautfarbe oder (vermutete) Herkunft? Dann darf Dein Chef Deinem Kollegen nicht mehr anbieten. Das ist rassistische Diskriminierung! Du solltest auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Unsere Partneranwälte helfen Dir gerne. Gemeinsam machen wir Deinem Arbeitgeber einen Strich durch seinen Plan.

Diskriminierung bei der Abfindung? Wehr Dich jetzt!

7.

So wehrst Du Dich!

Wenn es bei Deiner Abfindung nicht mit rechten Dingen zugegangen ist: Hol Dir einen Anwalt! Denn Diskriminierung ist verboten. Egal, ob wegen Deiner Hautfarbe, Sexualität oder Deinem Geschlecht! Bei cleverklagen gibt es eine kostenfreie Beratung. Vereinbare eine kostenfreie Beratung und schildere uns am Telefon Deinen Fall. Dann können wir gemeinsam überlegen, was die nächsten Schritte sind! Wir helfen Dir gerne.

Fazit

Unterschiedliche Abfindungen können gerechtfertigt sein, etwa aufgrund von Betriebszugehörigkeit oder rentennahem Alter. Doch echte Diskriminierung - zum Beispiel aufgrund von Geschlecht, Behinderung oder Herkunft - ist gesetzlich verboten. Fühlst Du Dich benachteiligt, solltest Du handeln: Mit rechtlicher Unterstützung kannst Du gegen Diskriminierung vorgehen und Deine Ansprüche durchsetzen. Unsere Partneranwälte stehen Dir mit kostenfreier Beratung zur Seite – gemeinsam holen wir das Beste für Dich heraus!

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